Steuer: Die Privatnutzung eines hochpreisigen Firmen-PKWs

09. März 2015 Drucken
Steuer: Die Privatnutzung eines hochpreisigen Firmen-PKWs
Der Steueransatz für Firmen-PKWs wurde mit 1. März erhöht. Der höchste Sachbezug wurde von 600 auf 720 Euro erhöht - pro Monat., | © BMW AG BMW 5er © BMW AG

Wer einen Firmen-Pkw nutzt, muss dafür Steuer zahlen – ein in Österreich inzwischen gelernte Tatsache Bei Autos mit einem Anschaffungswerte von über 40.000 Euro (Luxustangente) ist dies 2014 teurer geworden, wie die Wiener Steuerbetatungskanzlei aufklärt.  Mit der Novelle der Sachbezugsverordnung ist seit 1. März 2014 die Bemessungsgrundlage für den Dienstnehmer auf bis zu € 48.000 ausgedehnt worden. Damit […]

Wer einen Firmen-Pkw nutzt, muss dafür Steuer zahlen – ein in Österreich inzwischen gelernte Tatsache Bei Autos mit einem Anschaffungswerte von über 40.000 Euro (Luxustangente) ist dies 2014 teurer geworden, wie die Wiener Steuerbetatungskanzlei aufklärt.  Mit der Novelle der Sachbezugsverordnung ist seit 1. März 2014 die Bemessungsgrundlage für den Dienstnehmer auf bis zu € 48.000 ausgedehnt worden. Damit beträgt der anzuwendende höchste Sachbezug statt € 600 pro Monat nun € 720 pro Monat – eine 20 %-ige Erhöhung!

Geschäftsführende Gesellschafter auch betroffen

Trotzdem bleiben die steuerlich abzugsfähigen Anschaffungskosten für den betrieblichen genutzten PKW beim Dienstgeber mit € 40.000 wie bisher gedeckelt. Für die Privatnutzung wird im Rahmen eines Dienstverhältnisses ein Betrag von 1,5% des Anschaffungswerts als steuerpflichtiger Sachbezugswert angesetzt. Dies gilt auch für geschäftsführende Gesellschafter.