Grunderwerbssteuer 2015: Wertgutachten werden auch bei Familiengeschäften zum Standard

17. März 2015 Drucken
Grunderwerbssteuer 2015: Wertgutachten werden auch bei Familiengeschäften zum Standard
Da die Steuerreform erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, ist bis dahin mit einem Boom an vorzeitigen Übertragungen zu rechnen. |© Thorben Wengert/pixelio.de © Thorben Wengert/pixelio.de

Die Ausgestaltung der in der Steuerreform 2015  neu definierten Grunderwerbssteuer ist stark diskutiert. Es wird erwartet, dass Details noch geändert werden. Auch bei Erben und Schenken innerhalb der Familie sollen 3 Prozent vom Verkehrswert abgeführt werden. Wertgutachten zu den Immobilien werden ab Inkrafttreten der Steuerreform wohl Alltag werden.  Auch Familien sind betroffen Beim Übertrag innerhalb […]

Die Ausgestaltung der in der Steuerreform 2015  neu definierten Grunderwerbssteuer ist stark diskutiert. Es wird erwartet, dass Details noch geändert werden. Auch bei Erben und Schenken innerhalb der Familie sollen 3 Prozent vom Verkehrswert abgeführt werden. Wertgutachten zu den Immobilien werden ab Inkrafttreten der Steuerreform wohl Alltag werden. 

Auch Familien sind betroffen

Beim Übertrag innerhalb der Familie (egal ob Schenkung, Erbschaft oder Verkauf) werden künftig nicht mehr zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert anfallen sondern ein gestaffelterTarif zur Anwendung kommen, der sich am Verkehrswert orientiert. Bis 250.000 sollen es 0,5 Prozent sein. Zwischen 250.000 und 400.000 sollen es zwei Prozent und über 400.000 sollen es 3,5 Prozent sein.

Beispiel: Die Steuer wird entlang der Staffelung berechnet. Für eine Wohnung im Wert von 280.000 Euro fallen 0,5 Prozent von 200.000 Euro und zwei Prozent von 80.000 Euro an. Bei 500.000 Euro beträgt die Steuer somit 7750 Euro (1250 Euro für die ersten 250.000, 3000 Euro für die nächsten 150.000 Euro und 3500 Euro für die letzten 100.000 Euro).

Es geht auch billiger

In machen Konstellationen wird durch die Staffelrechnung ein günstigerer Abgabenbetrag fällig als  bisher: Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 142 Quadratmetern verfügt im Burgenland über einen Verkehrswert von etwa 186.500 Euro. Der Einheitswert dieses Hauses liegt bei 20.250 Euro. Nach der neuen Regelung wäre die Grunderwerbsteuer mit 932,50 Euro (0,5 Prozent von 186.500) niedriger als nach der bisherigen mit 1.215 Euro (zwei Prozent vom Dreifachen von 20.250).

Sachverständigengutachten über Verkehrswert wird notwendig

Die Feststellung des Verkehrswertes wird dabei zur Gretchenfrage. Ein Gutachten ist nicht zwingend vorgeschrieben. Um gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite zu sein, wird aber bei jeder Übertragung einer Immobilie ein Wertgutachten notwendig werden. Die Mehrkosten betrragen dabei ab 600 Euro.  Derzeit würden Immobilien bei Erbschaften in der Regel nur bei Unstimmigkeiten zwischen den Erben durch einen Sachverständigen bewertet werden.