Anbauverbot für genmanipulierter Saat soll noch vor Sommer in Kraft treten

09. April 2015 Drucken
Anbauverbot für genmanipulierter Saat soll noch vor Sommer in Kraft treten
Mit dem neuen Gentechnikgesetz kann ab Sommer der Anbau von genmanipulierter Saat in Österreich verhindert werden. © APA

Die Novelle zum Gentechnikgesetz ist von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) im Ministerrat eingebracht worden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht soll damit noch vor dem Sommer erfolgen. Damit kann der Anbau von gentechnisch veränderter Saat in einem EU-Staat verboten werden. Am 13. Jänner hatte das EU-Parlament in Straßburg dem GVO-Anbauverbot endgültig zugestimmt. Verbot von […]

Die Novelle zum Gentechnikgesetz ist von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) im Ministerrat eingebracht worden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht soll damit noch vor dem Sommer erfolgen. Damit kann der Anbau von gentechnisch veränderter Saat in einem EU-Staat verboten werden. Am 13. Jänner hatte das EU-Parlament in Straßburg dem GVO-Anbauverbot endgültig zugestimmt.

Verbot von manipulierter Saat wird möglich

Österreich kann damit – wie alle anderen EU-Staaten – den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verbieten, auch wenn diese in einem anderen Land der EU zugelassen sind. Österreich habe alles daran gesetzt, den Anbau von Gen-Pflanzen in unserem Land und unseren Feldern zu verhindern, hieß es aus dem Büro Oberhauser. „In Österreich wird es auch weiterhin keinen Gen-Mais geben.“

Ein Brief genügt

Die Gentechnikfreiheit werde bereits im Rahmen des EU-weiten Marktzulassungsverfahrens gewährleistet. In dieser sogenannten „Phase 1“ reicht es aus, ein Schreiben an die EU-Kommission zu richten und auf diesem Wege Teile oder das gesamte Staatsgebiet vom geografischen Geltungsumfang des Antrags direkt bei der Zulassung auszunehmen. Hat der Antragsteller keine Einwände, ist die Selbstbestimmung erreicht und der Mitgliedstaat ist vom Anbau dieses GVO ausgenommen. Das Verfahren auf EU-Ebene geht wie bisher gehabt weiter und am Ende wird generell über den Zulassungsantrag abgestimmt.

Ausnahme für Österreich kann erzwungen werden

Sollte aber der Antragsteller Österreich nicht ausnehmen, dann kann man Phase 2 nutzen, um trotzdem das Selbstbestimmungsrecht zu gewährleisten: Die Alpenrepublik kann Maßnahmen erlassen, um den Anbau nach der Zulassung gemäß EU-Recht in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen zu beschränken oder zu untersagen. (APA)