Steuerreform 2015: Steuersatz für Betriebsübergaben kommt mit 0,5 Prozent

19. Mai 2015 Drucken
Steuerreform 2015: Steuersatz für Betriebsübergaben kommt mit 0,5 Prozent
Bei der Grunderwerbssteuer wird einer Erhöhung der Freigrenze auf 900.000 Euro kommen. |© S. Hofschlaeger/pixelio.de © S. Hofschlaeger/pixelio.de

Vor dem Start der Begutachtung kommt es laut Medienberichten noch zu inhaltlichen Änderungen im Steuerreform-Paket. Bei der Grunderwerbsteuer wird eine Erhöhung der Freigrenze auf 900.000 Euro kommen. Unentgeltliche Betriebsübergaben werden einheitlich mit 0,5 Prozent besteuert, allerdings bleibt es beim Bemessungsansatz des Verkehrswertes. Betriebsübergaben erhalten eigenen Steuersatz Die Frage der Besteuerung von unentgeltlichen Betriebsübergaben wird im Reformpaket neu […]

Vor dem Start der Begutachtung kommt es laut Medienberichten noch zu inhaltlichen Änderungen im Steuerreform-Paket. Bei der Grunderwerbsteuer wird eine Erhöhung der Freigrenze auf 900.000 Euro kommen. Unentgeltliche Betriebsübergaben werden einheitlich mit 0,5 Prozent besteuert, allerdings bleibt es beim Bemessungsansatz des Verkehrswertes.

Betriebsübergaben erhalten eigenen Steuersatz

Die Frage der Besteuerung von unentgeltlichen Betriebsübergaben wird im Reformpaket neu geregelt. Betriebsübergaben werden künftig mit einer Obergrenze in der Höhe von 0,5 Prozent des Gesamtwertes besteuert werden. Für die Bemessung wird aber der höhere Verkehrswert statt des dreifachen Einheitswertes herangezogen. Allerdings wird auch die Freigrenze bei Betriebsübergaben deutlich – von 365.000 auf 900.000 Euro – angehoben.

Staffelung der Steuersätze

Für die Grunderwerbsteuer gibt es künftig eine gestaffelte Regelung von 0,5 Prozent für Vermögensteile bis 250.000 Euro; von zwei Prozent bis 400.000 Euro und von 3,5 Prozent für höhere Vermögensteile.

Vorziehen der Negativsteuer für Kleinverdiener

Bezieher niedriger Einkommen unter 11.000 Euro im Jahr werden nach Berichten das Tageszeitung „ Die Presse“ schon heuer von einer Negativsteuer mittels nachträglicher Steuergutschrift profitieren können.