Vor Kurzem hat der Klima- und Energiefonds sein Jahresprogramm vorgestellt. Drei konkrete Schwerpunkte und 21 Programme werden heuer mit einem Volumen von insgesamt 126 Millionen Euro gefördert: Maßnahmen zur Energieeffizienz, der Ausbau Erneuerbarer Energie und die Entwicklung nachhaltiger, innovativer und leistbarer Mobilitätssysteme und Energietechnologien. Die Photovoltaikförderung wird heuer bereits zum achten Mal vergeben. Auch Unternehmen können seit dem letzten Jahr die Förderung beantragen. 13.000 Anlagen können mit dem Förderbudget von 17 Millionen Euro errichtet werden, weiß die WKO.
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anlagengröße, die Förderung kann jedoch bis max. 5 kWpeak abgeholt werden. Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage angesucht werden.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag bis zu einer Obergrenze von 5 kWpeak nach Vorlage der Endabrechnung:
• 275 Euro/ kWpeak für freistehende Anlagen/Aufdachanlage
• 375 Euro/ kWpeak für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV)
Neu: Förderung auch für Gemeinschaftsanlagen
Erstmalig werden neben Einzelanlagen auch „Gemeinschaftsanlagen“ gefördert. Diese Photovoltaik-Anlage muss von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden, wobei die Gesamtleistung der Anlage 30 kWpeak nicht übersteigen darf. Die Antragstellung erfolgt für jede Wohn- bzw. Geschäftseinheit separat. Pro Antragsteller/In und pro Einheit kann nur ein Förderantrag gestellt werden. Gefördert werden pro Antrag anteilig max. 5 kWpeak.
Wie komme ich zu meiner geförderten Anlage?
Eine Registrierung ist laufend unter www.pv.klimafonds.gv.at möglich. Dabei sind zwei Punkte zu beachten.
Beantragung einer Registrierungsnummer: Dazu benötigen Sie die Zählpunktnummer vom Netzbetreiber sowie sämtliche Daten rund um ihre geplante Anlage (Hinweis: Nach erfolgter Registrierung haben Sie 12 Wochen Zeit Ihr Projekt abzuschließen. So lange ist das Förderbudget für Sie reserviert! Ist eine Fertigstellung in diesem Zeitraum nicht möglich, so verfällt die Registrierung und eine erneute Anmeldung ist nicht möglich. Beantragen Sie erst dann die Registrierungsnummer, wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihr Projekt in der vorgegebenen Frist auch realisieren können.) Eine Registrierung ist bis spätestens 14.12.2015 möglich, somit kann ein Antrag auf Förderung bis spätestens 7. März 2016 gestellt werden.
Nachdem die Anlage errichtet wurde, können Sie nun den Förderantrag auf der Online-Plattform stellen.