Der EPU-Anteil macht in der Vorarlberger Wirtschaft mit rund 10.000 Gewerbebtrieben bereits knapp 50 Prozent aus. Im Rahmen des Wirtschaftsförderungsprogramm 2014-2020 werden daher speziell auch Ein-Personen-Unternehmen berücksichtigt. Unterstützung bei der Anstellung der ersten MitarbeiterIn gehört da ebenso dazu wie die Kleingewerbeförderung für betrieblich Investitionen.
EPU-Förderung
- Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren € 400 monatlich
- Personen ab 25 Jahre € 200 monatlich
- Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren € 400 monatlich
Bei Anstellung von Teilzeitbeschäftigten ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 % bis zur Vollzeitbeschäftigung beträgt die Förderung für
- Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren € 200 monatlich
- Personen ab 25 Jahre € 100 monatlich
- Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren € 200 monatlich
Kleingewerbeförderung
Bei der Kleingewerbeförderung werden betriebliche Investitionen gefördert. Bei Ein-Personen-Unternehmen beträgt die Untergrenze des förderbaren Investitions- bzw. Finanzierungsvolumens € 15.000 anstelle von € 25.000. Zudem muss nur ein Förderschwerpunkt erfüllt werden. Die Förderung beträgt 7,5 % bzw 10 % des Investitions- bzw. Finanzierungsvolumens.