Statt bisher drei gibt es künftig sechs Lohnsteuerstufen. Die Steuerfreigrenze bleibt wie bisher bei 11.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Neu ist der Eingangssteuersatz von 25 Prozent für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro. Bisher waren hier 36,5 Prozent fällig. Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro sollen durch die neuen Steuersätze ab der Veranlagung 2016 eine Steuerersparnis von 900 Euro möglich sein.
Neue Stufen
Die nächste Stufe gilt bis 31.000 Euro, hier sind 35 Prozent fällig. Derzeit sind schon ab 25.000 Euro 43,2 Prozent abzuziehen.Die dritte Stufe wird mit 42 Prozent besteuert, sie beginnt bei 31.000 Euro. Der bisherige Spitzensteuersatz von 50 Prozent, der derzeit bei 60.000 Euro beginnt, wird ebenfalls verändert. Die neue vierte Stufe (bis 90.000) sieht mit 48 Prozent eine leichte Entlastung vor. Für Teile darüber gilt ein Satz von 50 Prozent. Ab einer Mio. Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent, diese Abgabe wird allerdings auf fünf Jahre begrenzt eingeführt.