Für Beschwerden im Zusammenhang mit Kauf- und Dienstleistungsverträgen wird es künftig eine Anlaufstelle geben. Ein vom Nationalrat einstimmig beschlossenes Gesetz setzt entsprechende EU-Vorgaben um und legt einheitliche Qualitätskriterien für Schlichtungsstellen in Konsumentenschutzangelegenheiten fest. Ziel ist es dabei, den Verbrauchern ein flächendeckendes Netz von alternativen Streitbeilegungsstellen zur lückenlosen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte anzubieten.
Alternative Streitbeilegung
Durch das Gesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sollen letzte Lücken im Konsumentenschutz geschlossen und im Wege von Schlichtungsstellen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen rasch und effizient beigelegt werden. In der Praxis greift Österreich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auf bestehende Einrichtungen zurück und klassifiziert diese als alternative Schlichtungsstellen. Konkret handelt es sich dabei um die Schlichtungsstelle der Energie Control, die Telekom- und die Post-Schlichtungsstelle, die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, den Internet-Ombudsmann, die Ombudsstelle Fertighaus sowie die Schlichtungsstelle für Verbraucherschutzangelegenheiten. Der Zugang zu diesen Schlichtungsstellen wird in der Regel kostenlos sein, allerdings kann von Verbrauchern gegebenenfalls ein geringfügiger Beitrag zu den Verfahrenskosten verlangt werden.