Kärnten: Bestbieter-Kriterien nun auch beim gemeinnützigen Wohnbau

21. Juli 2015 Drucken
Kärnten: Bestbieter-Kriterien nun auch beim gemeinnützigen Wohnbau
Kärntens Bauwirtschaft: Vom Billig- zum Bestbieterprinzip.|© Rainer Sturm/pixelio.de © Rainer Sturm/pixelio.de

Das Land Kärnten und die ARGE Bauwirtschaft sowie die Vertreter des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen bestätigen die Einführung des Bestbieterprinzips bei den Bauauftragsvergaben der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen in Kärnten.  Lehrlinge, ältere Mitarbeiter, Entfernung zur Baustelle Neben sozialpolitischen Vorgaben, wie der Ausbildung von Lehrlingen und die Beschäftigung von älteren Dienstnehmern, spielt in Zukunft auch die Entfernung des Betriebs von […]

Das Land Kärnten und die ARGE Bauwirtschaft sowie die Vertreter des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen bestätigen die Einführung des Bestbieterprinzips bei den Bauauftragsvergaben der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen in Kärnten. 

Lehrlinge, ältere Mitarbeiter, Entfernung zur Baustelle

Neben sozialpolitischen Vorgaben, wie der Ausbildung von Lehrlingen und die Beschäftigung von älteren Dienstnehmern, spielt in Zukunft auch die Entfernung des Betriebs von der Baustelle eine Rolle für den Erhalt eines Bauauftrages. Zusätzlich wurde festgelegt, dass Subunternehmen im Vorhinein anzugeben sind und diese nach der Vergabe nur sehr eingeschränkt auswechselt werden können. „Sub-/Sub-Vergaben“ sind gänzlich verboten. Das Bestbieter-Prinzip wendet das Land Kärnten bereits bei Auftragsvergaben der Landesimmobiliengesellschaft sowie im Straßenbau, an.