Das Land Kärnten und die ARGE Bauwirtschaft sowie die Vertreter des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen bestätigen die Einführung des Bestbieterprinzips bei den Bauauftragsvergaben der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen in Kärnten.
Lehrlinge, ältere Mitarbeiter, Entfernung zur Baustelle
Neben sozialpolitischen Vorgaben, wie der Ausbildung von Lehrlingen und die Beschäftigung von älteren Dienstnehmern, spielt in Zukunft auch die Entfernung des Betriebs von der Baustelle eine Rolle für den Erhalt eines Bauauftrages. Zusätzlich wurde festgelegt, dass Subunternehmen im Vorhinein anzugeben sind und diese nach der Vergabe nur sehr eingeschränkt auswechselt werden können. „Sub-/Sub-Vergaben“ sind gänzlich verboten. Das Bestbieter-Prinzip wendet das Land Kärnten bereits bei Auftragsvergaben der Landesimmobiliengesellschaft sowie im Straßenbau, an.