Russland-Sanktionen: EU verlängert Hilfen für den Milchsektor und Gemüsebauern

07. August 2015 Drucken

Die Europäische Kommission wird ihre Unterstützung für Obst- und Gemüsebauern und den europäischen Milchsektor bis ins Jahr 2016 verlängern. Damit will sie die Auswirkungen der weiterhin bestehenden russischen Einfuhrbeschränkungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU abfedern. „Die bisher ergriffenen Maßnahmen haben eine wichtige Rolle dabei gespielt, die Auswirkungen des russischen Importstopps zu begrenzen“, heißt es […]

Europas Gemüsebauern werden weiterhin unterstützt. |© Lupo/pixelio.de

Europas Gemüsebauern werden weiterhin unterstützt. |© Lupo/pixelio.de

Die Europäische Kommission wird ihre Unterstützung für Obst- und Gemüsebauern und den europäischen Milchsektor bis ins Jahr 2016 verlängern. Damit will sie die Auswirkungen der weiterhin bestehenden russischen Einfuhrbeschränkungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU abfedern. „Die bisher ergriffenen Maßnahmen haben eine wichtige Rolle dabei gespielt, die Auswirkungen des russischen Importstopps zu begrenzen“, heißt es aus der Kommission.

Marktunterstützungsmaßnahmen ausgelaufen

Für den Obst- und Gemüsesektor sind die im vergangenen Jahr beschlossenen Marktstützungsmaßnahmen der EU am 30. Juni ausgelaufen. Sie umfassten unter anderem eine Entschädigung für Hersteller, wenn sie Produkte, die ursprünglich für den russischen Markt bestimmt waren, zum Beispiel durch kostenlose Verteilung vom Markt nahmen. Die neuen Hilfsmaßnahmen sollen bereits in der kommenden Woche in Kraft treten und bis zum 30. Juni 2016 gelten. Sie werden alle Obst- und Gemüsesorten umfassen, die von dem Einfuhrverbot besonders betroffen sind.

Im Milchsektor sollen die Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver, die bisher am 30. September 2015 auslaufen sollten, sowie der Zeitraum für die öffentliche Intervention bis Ende Februar 2016 verlängert werden. Im Rahmen der öffentlichen Intervention kaufen Behörden den Herstellern Bestände an Magermilchpulver oder Butter ab und verkaufen sie wieder, sobald sich die Agrarmärkte erholt haben. Bei der privaten Lagerhaltung bleiben die Produkte im Besitz des Produzenten, er nimmt sie aber gegen eine Beihilfe zeitweilig vom Markt.