Mit der Novellierung des Anlagenrechts 2013 wurde der Spielraum für Betriebsnachfolger und Anlagenbetreiber spürbar erweitert. Herzstücke der Novelle waren Erleichterungen für Betriebsübernehmer und die Möglichkeit zur nachträglichen Anpassung von Bescheiden. Künftig kann der Rechtsnachfolger beantragen, dass er den Betrieb schrittweise an die Auflagen heranführen darf.
Nachbarschaftsschutz muss gegeben sein
Voraussetzung für die Erleichterungen ist, dass die sofortige Erfüllung aller Anforderungen für den Betriebsnachfolger betriebswirtschaftlich nicht möglich ist und die Auflagensistierung vom Standpunkt des Nachbarschutzes vertretbar ist.
Obsolete Auflagen werden eliminiert
Erweisen sich bestehende Auflagen in der Übernahmesituation als gar nicht mehr notwendig, können sie aus dem Genehmigungsbescheid herausgenommen werden. Die Einbindung der möglicherweise betroffenen Nachbarn verhindert, dass die tatsächlichen Schutzbedürfnisse durch den Rost fallen und die Erleichterung im späteren Verlauf in Frage gestellt wird.
Bescheid für Korrekturen
Die Möglichkeit, überflüssige Auflagen an die tatsächlichen Erfordernisse anzupassen, wird nicht nur für Betriebsübergaben sondern für alle Betriebe eröffnet. Solche Bescheidkorrekturen können Betriebsinhaber künftig beantragen, wenn sie die Erfüllung der Voraussetzungen glaubhaft machen können.
Informationsmöglichkeiten im Vorfeld
Neu ist auch das Recht der Betriebsübernehmer, sich im Vorfeld bei der Behörde über alle geltenden Bescheidinhalte zu informieren. Dies ermöglicht den Betriebsnachfolgern, allfälligen Anpassungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und einzuplanen, um nicht quasi über Nacht von Anzeigen und behördlichen Interventionen überrascht zu werden.