Die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zahlt mittelständischen Unternehmern einen Zuschuss, wenn sie selbst oder deren Mitarbeiter länger krank werden bzw. sich ein Unfall (Arbeits- oder Freizeitunfall) ereignet hat, wie die Kanzlei LBG Österreich erinnert.
Bei Krankheit des Unternehmers
Der Unternehmer erhält Unterstützung, wenn
- keine oder weniger als 25 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
- die Aufrechterhaltung des Betriebes von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt und
- wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit feststellt.
Ein Anspruch auf die Unterstützungsleistung besteht für den Unternehmer erst ab dem 43. Tag der Krankheit. Die Höhe der Zahlung liegt 2016 bei € 29,23/Tag.
Zuschuss bei kranken Mitarbeitern
Unternehmer, die weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, können ab dem 11. Tag der Krankheit eines Mitarbeiters einen Zuschuss erhalten, wenn sie einen Antrag stellen. Die Zahlung beträgt grundsätzlich 50 % des Entgelts inklusive der Sonderzahlungen (unter Beachtung der eineinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage).
- Er steht im Wesentlichen ab dem elften Tag einer Krankheit zu, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als zehn aufeinanderfolgende Tage dauert bzw.
- ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung, wenn der Mitarbeiter nach bestimmten Unfällen länger als drei Tage ausfällt.
Als Mitarbeiter in diesem Sinne gelten alle Mitarbeiter, die bei der AUVA unfallversichert sind, also auch geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge.