Steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers zu Begräbniskosten

23. Februar 2016 Drucken
Steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers zu Begräbniskosten
Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bei Begräbniskosten unterstützen, dürfen sie dies seit Jahreswechsel abschreiben. |© Bernd Kasper/pixelio.de © Bernd Kasper/pixelio.de

Der Gesetzgeber stellt Zuschüsse des Arbeitgebers zu Begräbniskosten ab 1.1.2016 steuerfrei, wie die Kanzlei Pernt informiert. Dafür ist die Steuerbefreiung für Haustrunk mit der Steuerreform des Vorjahres gestrichen worden. Grabstein und Totenmahl Dabei kann es sich sowohl um Zuwendungen an Arbeitnehmer für dessen (Ehe-) Partner oder Kinder als auch im Falle des Ablebens des Arbeitnehmers an […]

Der Gesetzgeber stellt Zuschüsse des Arbeitgebers zu Begräbniskosten ab 1.1.2016 steuerfrei, wie die Kanzlei Pernt informiert. Dafür ist die Steuerbefreiung für Haustrunk mit der Steuerreform des Vorjahres gestrichen worden.

Grabstein und Totenmahl

Dabei kann es sich sowohl um Zuwendungen an Arbeitnehmer für dessen (Ehe-) Partner oder Kinder als auch im Falle des Ablebens des Arbeitnehmers an dessen hinterbliebene (Ehe-)Partner oder Kinder handeln. Unter Begräbniskosen sind Kosten für Grabstein, Beerdigung und Totenmahl zu subsumieren.

 

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