Bei Veranstaltungen abseits der Betriebsstätte, die nur wenige Tage dauern, sind keine zusätzlichen Registrierkassen notwendig. Damit werden speziell Kellergassen- und andere Brauchtumsfeste entlastet. Der Österreichische Weinbauverband und der NÖ Bauernbund haben diese Lösung beim Finanzministerium angestoßen.
Verweis auf Belegdurchschrift genügt
Für Feste, die wenige Tage im Jahr – außerhalb der Betriebsstätte – stattfinden, muss keine eigene, gesonderte Registrierkasse angeschafft werden. Das Finanzministerium teilte dem Weinbauverband mit, dass „in Bezug auf die Belegerteilungspflicht bei der Nacherfassung auf der Betriebstätte nicht alle Daten einzeln eingegeben werden müssen, sondern ein Verweis auf die jeweilige Belegdurchschrift genüge.“
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