Der Zugang zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wurde erleichtert. Seit 1.1.2016 ist die Sperrfrist für einen neuerlichen Schritt in die Selbstständigkeit von fünfzehn auf fünf Jahre reduziert.
Gebührenbefreiung und Erleichterungen bei Lohnnebenkosten
Das Neugründungsförderungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von staatlichen Gebühren und Abgaben, die üblicherweise im Zuge einer Neugründung anfallen. Zusätzlich bringt das NeuFöG in den ersten drei Jahren eine teilweise Lohnnebenkostenbefreiung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern für maximal zwölf Monate. Mit der Änderung der Verordnung wurde die bisherige Sperrfrist von 15 Jahren, wonach Betriebsinhaber, die sich innerhalb der letzten 15 Jahre vor der Neugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben, von der Anwendung des NeuFöG ausgeschlossen waren, auf fünf Jahre verkürzt. Die Novelle ist seit 1. Jänner 2016 in Kraft.