Steuern und Abgaben: Bezahlen nur mehr online

20. April 2016 Drucken

Seit 1. April  dürfen sämtliche Zahlungen an österreichische Finanzämter nur mehr elektronisch durchgeführt werden. Seither stehen den Steuerbürgern nur mehr zwei Möglichkeiten der Steuerzahlung offen, wie LBG Österreich informiert. „Finanzamtszahlung“ in den Online-Systemen der Banken Zur Auswahl stehen die „Finanzamtszahlung“ in den Online-Systemen der Banken oder die „eps-Überweisung“ in FinanzOnline. Zwischen Februar und Juli 2016 […]

Seit 1. April  dürfen sämtliche Zahlungen an österreichische Finanzämter nur mehr elektronisch durchgeführt werden. Seither stehen den Steuerbürgern nur mehr zwei Möglichkeiten der Steuerzahlung offen, wie LBG Österreich informiert.

„Finanzamtszahlung“ in den Online-Systemen der Banken

Zur Auswahl stehen die „Finanzamtszahlung“ in den Online-Systemen der Banken oder die „eps-Überweisung“ in FinanzOnline. Zwischen Februar und Juli 2016 werden alle Banken bei Überweisungen auf eine IBAN eines Finanzamtes die verpflichtende Verwendung der „Finanzamtszahlung“ umsetzen. Speziell angepasste Überweisungsmasken für „Finanzamtszahlungen“ stellen eine Norm dar, die vom Finanzamt automatisiert verarbeitet werden kann. Bei Verwendung der „Finanzamtszahlung“ ist die Angabe der  Finanzamts- und Steuernummer) verpflichtend.

„eps-Überweisung“ in FinanzOnline

Die zweite Möglichkeit zur elektronischen Überweisung von Finanzamtszahlungen bietet die „eps-Überweisung“ in FinanzOnline. Mittels den beiden neuen Funktionen „Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben“ und „Elektronische Zahlung“ können Steuerpflichtige Abgaben und Zahlungen an die Finanzbehörde leisten.

 

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