Seit 1. April dürfen sämtliche Zahlungen an österreichische Finanzämter nur mehr elektronisch durchgeführt werden. Seither stehen den Steuerbürgern nur mehr zwei Möglichkeiten der Steuerzahlung offen, wie LBG Österreich informiert.
„Finanzamtszahlung“ in den Online-Systemen der Banken
Zur Auswahl stehen die „Finanzamtszahlung“ in den Online-Systemen der Banken oder die „eps-Überweisung“ in FinanzOnline. Zwischen Februar und Juli 2016 werden alle Banken bei Überweisungen auf eine IBAN eines Finanzamtes die verpflichtende Verwendung der „Finanzamtszahlung“ umsetzen. Speziell angepasste Überweisungsmasken für „Finanzamtszahlungen“ stellen eine Norm dar, die vom Finanzamt automatisiert verarbeitet werden kann. Bei Verwendung der „Finanzamtszahlung“ ist die Angabe der Finanzamts- und Steuernummer) verpflichtend.
„eps-Überweisung“ in FinanzOnline
Die zweite Möglichkeit zur elektronischen Überweisung von Finanzamtszahlungen bietet die „eps-Überweisung“ in FinanzOnline. Mittels den beiden neuen Funktionen „Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben“ und „Elektronische Zahlung“ können Steuerpflichtige Abgaben und Zahlungen an die Finanzbehörde leisten.