Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist Werbung über Telefon oder Mail ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Adressaten verboten. Das gilt sowohl für die elektronische Kommunikation mit Konsumenten als auch mit Unternehmen.
Aufrechtes Kundenverhältnis
Eine Ausnahme besteht nur für elektronische Post im aufrechten Kundenverhältnis. Bereits das Einholen der Zustimmung per Telefon, Fax, SMS oder E-Mail für nachfolgende Kontakte ist unzulässig. Ein Anruf, mit dem nur die Zustimmung für ein zukünftiges weiteres Gespräch (oder Zusendung zu Werbezwecken) eingeholt werden soll, ist daher verboten.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine vorherige Zustimmung im aufrechten Kundenverhältnis nicht notwendig?
Eine vorherige Zustimmung für elektronische Post ist ausnahmsweise nicht notwendig, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen vorliegen:
1. Der Absender hat die Kontaktinformation, z.B. E-Mail-Adresse, bei einem geschäftlichen Kontakt mit dem Kunden erhalten und
2. die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und
3. der Kunde hat die Möglichkeit erhalten, den Empfang bereits bei der Erhebung, und
4. bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen, und
5. der Kunde darf die Zusendung nicht im Vorhinein abgelehnt haben. Daher darf an niemanden gesendet
werden, der in die so genannte „ECG-Liste“ eingetragen ist. Diese Liste wird von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk (RTRGmbH) geführt (www.rtr.at/ecg). In einem solchen Fall darf selbst bei Vorliegen der oben unter 1. bis 4. genannten Voraussetzungen an eine in der ECG-Liste enthalten E-Mail-Adresse keine elektronische Post gesendet werden.
Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für elektronische Post wie E-Mails oder SMS. Sie gilt nicht für Telefonate
oder Fax. Für diese ist immer eine Zustimmung notwendig!
Wie kann man die nötige Zustimmung einholen?
Eine Einwilligung kann auf verschiedene Arten eingeholt werden, bspw. durch einen Brief, durch persönlichen Kontakt, ein angekreuztes Zustimmungsfeld in einem Webformular oder anlässlich eines Telefon/E-Mail-Kontakts, der vom Kunden ausgeht. Aus Beweisgründen sollte die Zustimmung schriftlich vorliegen oder zumindest schriftlich dokumentiert werden.