Im März des Jahres hat die Kärntner Landesregierung die Nahversorgerförderung wieder ins Leben gerufen. Rund ein Drittel des Budgets von 100.000 Euro ist mit Stand Ende Juni noch verfügbar. Die Kärntner Gemeinden legen zum Landesbeitrag nahezu das Doppelte dazu.
30.000 Euro noch verfügbar
Derzeit werden Nahversorger in 25 Kärntner Gemeinden mit der Förderung bei Personalkosten (auch für Teilzeitkräfte) oder Betriebsmitteln von Land und der eigenen Gemeinde unterstützt. Über 70.000 Euro sind von Seiten des Landes bis dato zugesagt worden, knapp 30.000 Euro (Stand Ende Juni) warten im Wirtschaftsreferat auf weitere Anträge.
Geschäft + Trafik + Post + Imbiss
Um sich abzuheben, empfehlen Experten Nahversorgungsbetrieben die Ergänzung des Angebots mit branchenfremden Elementen, denn Multifunktionsgeschäfte, beispielsweise mit einem kleinen Imbiss-Eck, sind gefragt. So stehen knapp 90 Prozent der Konsumenten einer Kombination eines Nahversorgers mit anderen Branchen positiv gegenüber.
Wer wird gefördert?
- Lebensmittelnahversorger mit Grund- bzw. Vollsortiment (Lebensmittel des täglichen Bedarfs) mit neun MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalent)
- einem max. Nettoumsatz von € 1 Mio. und Standort des Geschäftes in Kärnten
Wer gilt als Lebensmittelnahversorger?
Betriebe mit aufrechter Gewerbeberechtigung mit Standort in Kärnten und Betriebe mit einer Mitgliedschaft des Landesgremiums Lebensmittelhandel.
- Kärntner Landesregierung: Nahversorgerförderung ist Absicherung
- Wirtschaftskammer Kärnten: Nutzen Sie die neue Nahversorgerförderung (inkl. Atragsformulare und Richtlinien)