Rasch handeln: So sichern Sie sich die Kärntner Nahversorgerförderung

01. Juli 2016 Drucken
Rasch handeln: So sichern Sie sich die Kärntner Nahversorgerförderung
Kärntner Nahversorger dürfen auf Unterstützung bei Personalkosten und Investitionen rechnen - solange das Förderbudget noch reicht. |© Hartmut910/pixelio.de © Hartmut910/pixelio.de

Im März des Jahres hat die Kärntner Landesregierung die Nahversorgerförderung wieder ins Leben gerufen. Rund ein Drittel des Budgets von 100.000 Euro ist mit Stand  Ende Juni noch verfügbar. Die Kärntner Gemeinden legen zum Landesbeitrag nahezu das Doppelte dazu. 30.000 Euro noch verfügbar Derzeit werden Nahversorger in 25 Kärntner Gemeinden mit der Förderung bei Personalkosten (auch […]

Im März des Jahres hat die Kärntner Landesregierung die Nahversorgerförderung wieder ins Leben gerufen. Rund ein Drittel des Budgets von 100.000 Euro ist mit Stand  Ende Juni noch verfügbar. Die Kärntner Gemeinden legen zum Landesbeitrag nahezu das Doppelte dazu.

30.000 Euro noch verfügbar

Derzeit werden Nahversorger in 25 Kärntner Gemeinden mit der Förderung bei Personalkosten (auch für Teilzeitkräfte) oder Betriebsmitteln von Land und der eigenen Gemeinde unterstützt. Über 70.000 Euro sind von Seiten des Landes bis dato zugesagt worden, knapp 30.000 Euro (Stand Ende Juni) warten im Wirtschaftsreferat auf weitere Anträge.

Geschäft + Trafik + Post + Imbiss

Um sich abzuheben, empfehlen Experten Nahversorgungsbetrieben die Ergänzung des Angebots mit branchenfremden Elementen, denn Multifunktionsgeschäfte, beispielsweise mit einem kleinen Imbiss-Eck, sind gefragt. So stehen knapp 90 Prozent der Konsumenten einer Kombination eines Nahversorgers mit anderen Branchen positiv gegenüber.

Wer wird gefördert?

  • Lebensmittelnahversorger mit Grund- bzw. Vollsortiment (Lebensmittel des täglichen Bedarfs) mit neun MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalent)
  • einem max. Nettoumsatz von € 1 Mio. und Standort des Geschäftes in Kärnten

Wer gilt als Lebensmittelnahversorger?

Betriebe mit aufrechter Gewerbeberechtigung mit Standort in Kärnten und Betriebe mit einer Mitgliedschaft des Landesgremiums Lebensmittelhandel.

 

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