Das aws bietet Investitionsförderung von bis zu 50.000 Euro für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum. Der Call „Gründung am Land“ endet am 15. Oktober.
Wirtschaftskraft für den ruralen Raum
Mit dem Programm „Gründung am Land“ sollen Geschäftsideen unterstützt werden, die im Einklang mit den örtlichen Regionalkonzepten stehen. Pro Förderprojekt stehen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Die Einreichfrist der zweiten Runde hat am 1. September begonnen und endet am 15. Oktober 2016. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Unterstützung von bevorzugt technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die im Einklang mit dem jeweiligen Regionalkonzept stehen. In den nächsten vier Jahren können rund vier Millionen Euro abgerufen werden.
Zuschüsse zu Investitionen
Gefördert werden vorrangig materielle und immaterielle Investitionskosten. Zu den materiellen Investitionskosten zählen Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung von unbeweglichen Anlagevermögen genauso wie Kosten für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen. Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Computersoftware, von Patenten und Lizenzen, Copyrights und Marken sind Beispiele für immaterielle Investitionskosten.
Max. 50.000 Euro
Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000 Euro – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten – vorgesehen Der Projektzeitraum beträgt typischerweise 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in zwei erfolgsabhängigen Tranchen anhand eines Projektkonzeptes.
Innovationsanspruch: Neu oder signifikant verbessert
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt definierten Kriterien entsprechen. Neben Übereinstimmung mit dem jeweiligen Regionalkonzept und Schaffung eines regionalen wirtschaftlichen Mehrwertes für die Region, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, sollte das Projekt dem Innovationsanspruch „neu oder zumindest signifikant besser“ entsprechen. Der Call wendet sich an Projekte in der Gründungsphase sowie an Projekte von jungen Unternehmen (maximal fünf Jahre nach der Gründung). Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind etwa der Innovationsgrad (neu in der Region), Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben bzw. die wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit.