Seit dem 1. September 2016, können Kärntner Unternehmerinnen und Unternehmer Anträge zur Investitionszuwachsprämie stellen.
Neue Investitionszuwachsprämie
Bund und Land mobilisieren eine Investitionszuwachsprämie in der Höhe von 3,5 Millionen Euro.
Folgende Details sind von Betrieben zu beachten:
• Die Anträge werden nach dem „first come – first served“-Prinzip abgewickelt
• Die Antragstellung ist bis 30. November 2016 möglich bzw. solange Budget verfügbar ist
• Antragsteller können Kleinunternehmer aller Branchen sein – mit Ausnahme von Bank- und Finanzwesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen sowie „geschützten Bereichen“
• Ein Kleinunternehmer weist weniger als 50 Mitarbeiter und maximal 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme auf
• Der antragstellende Betrieb muss seit mindestens fünf Jahren existieren
• Der Investitionszuwachs muss mindestens 100.000 Euro betragen
• Gefördert wird bis zu einem Zuwachs von maximal 400.000 Euro
• Die Förderung beträgt zehn Prozent, also zwischen 10.000 Euro und 40.000 Euro