Roaming und EU: Jetzt aber wirklich

21. September 2016 Drucken
Roaming und EU: Jetzt aber wirklich
Roaming soll keine Befristiungen erhalten. Provider sollen abger gegen kommerziellen Missbrauch einschreiten dürfen. |© APA |© APA

Die EU-Kommission will doch eine vollständige Abschaffung der Roaming-Gebühren ab Mitte 2017 –  ohne zeitliche Begrenzungen.  Keine Befristung mehr Der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, sagte in Brüssel, es müsste aber Missbrauch verhindert werden, damit das „roaming like at home“ Wirklichkeit werden könne. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte vor einer Woche den Vorschlag seiner Behörde mit […]

Die EU-Kommission will doch eine vollständige Abschaffung der Roaming-Gebühren ab Mitte 2017 –  ohne zeitliche Begrenzungen. 

Keine Befristung mehr

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, sagte in Brüssel, es müsste aber Missbrauch verhindert werden, damit das „roaming like at home“ Wirklichkeit werden könne. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte vor einer Woche den Vorschlag seiner Behörde mit einer Einschränkung der Abschaffung der Roaming-Gebühren auf 90 Tage im Jahr zurückgezogen. Ansip erklärte nun, „es wird keine zeitliche Begrenzung geben. Die Leute können das nutzen, aber wir haben klare Schutzklauseln aufgenommen, das hängt vom Wohnsitz ab“.

Wohnsitz entscheidet

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger assistierte, es werde „weder eine Volumenbegrenzung noch eine Tagesbegrenzung“ vorgeschlagen. „Wir knüpfen an den Wohnsitz an. Wir wollen erreichen, dass Missbrauch seitens der Telefonunternehmen geprüft und verhindert werden kann“. Als Beispiel führte Oettinger an, dass derzeit in Lettland Telekompreise um ein 6,5-faches geringer als in Irland seien. „Also könnte geschäftsmäßig Missbrauch dadurch betreiben werden, dass SIM-Karten aus Lettland in Irland vertrieben werden. Und der Ire in Dublin zu Preisen telefoniert, die in Lettland bestehen. Da müsste die lettische Telekomfirma auf dem irischen Großhandelsmarkt höhere Großhandelspreise bezahlen als sie im Endkundenmarkt verdient. Sie wäre innerhalb weniger tage insolvent“.

Möglicher Hinausschmiss

Nun schlage die Kommission vor, dass die Telekomunternehmen dies prüfen können sollen. „Wenn jemand nachhaltig mit einer SIM-Karte telefoniert, ohne jemals am Ort des Gebührenmarktes zu sein, bekommt die Telekom das Recht, ihn anzuhören und abzumahnen. Denn wir wollen, dass Dienstreisen und Urlaubsreisen egal wie lange in der EU ohne Roaming-Zuschläge möglich sind“.

Mit Ausnahmen

Die vollständige Abschaffung der Roaming-Gebühren könnte aber durch eine Ausnahmeregelung für Telekom-Firmen aufgeweicht werden. Ansip erklärte am Mittwoch, grundsätzlich sollen die Telekom-Unternehmen „das Recht haben, eine Ausnahmeregelung zu beantragen“. Es gehe um das „richtige Gleichgewicht“. Gleichzeitig unterstrich Ansip, dass die Firmen aber „nicht dazu ermutigt werden dürfen, gleich Ausnahmen zu beantragen“.

Schutzmaßnahmen für Provider

Deshalb seien „konkrete gute Schutzmaßnahmen“ bei einer vollständigen Abschaffung der Roaming-Gebühren ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Volumen-Einschränkung des Telefonierens notwendig. Mit dem – inzwischen zurückgezogenen Vorschlag der Brüsseler Behörde auf eine 90-Tage-Beschränkung ohne Roaming – wären „99 Prozent aller Fälle abgedeckt“ gewesen. Der Vizepräsident der EU-Kommission sprach von einer „wirklich komplizierten Angelegenheit“ und von „Optimierungsangelegenheiten“.

Kein Roaming-Bier

Ansip versuchte mit einem Bier-Vergleich mehr Verständnis für das Vorgehen der Kommission hervorzurufen. „Wenn gefragt wird, warum es schlecht ist, wenn Leute überall sechs mal günstigere Pakete einkaufen können – dann sage ich, so einfach ist der Fall nicht. Also die Deutschen haben relativ billiges Bier. Aber wenn ein Deutscher nach Schweden fährt, muss er für denselben halben Liter Bier sehr viel mehr bezahlen. Und die, die jetzt ständig billiges Roaming wollen – das würde bedeuten, dass in Schweden die Deutschen dann praktisch so wenig zahlen wie zuhause, aber die Brauerei, die ihr Lieblingsbier in Deutschland braut, muss dann praktisch die Preisunterschiede zwischen dem deutschen und schwedischen Preis übernehmen. Das Beispiel versteht jeder. Das ist nicht fair“.

Keine lettische SIM in Frrankfurt

Angesprochen auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Telekom-Unternehmen, die bei Missbrauchsverdacht die Kunden anschreiben und abmahnen sollen, konzedierte EU-Digitalkommissar Oettinger, dass dies der Fall sein könne. Aber „nicht hinter jedem Smartphone steht ein Kontrolleur. Aber wenn jemand seinen Wohnsitz in Frankfurt oder Paris hat, und das ganze Jahr mit einer SIM-Karte aus Tallinn telefoniert, aber nie in dem baltischen Staat gewesen ist, dann ist es relativ unbürokratisch möglich, diesen Missbrauch zu typisieren.“

Kein kommerzieller Missbrauch

Jedenfalls bedeute dies nicht, dass Menschen, die in der EU sehr viel reisen, mit solchen Problemen konfrontiert werden. Auch jenen, die in einem anderen Land arbeiten, „passiert nichts“, so Ansip. „Wenn wir von Missbrauch sprechen, meinen wir immer kommerziellen Missbrauch. Also Leute, die so ein bisschen verstecken spielen, die in einem Land leben, aber Dienste aus einem billigeren Land ankaufen“. Es werde aber „für die, die einfach viel reisen, keine Roamingzuschläge geben, keine Begrenzungen, weder zeitlich noch basiert auf dem Volumen“.

Volumensbegrenzung in Zukunft nicht ausgeschlossen

Ansip schloss aber nicht aus, dass in Zukunft doch eine Volumensbegrenzung greifen könnte. „Vielleicht muss man ein Volumens-basiertes Kriterium für die Zukunft festlegen“. Jetzt gelte es, „mit allen Interessensvertretern zu reden. In der Kommission ist es auch nicht so, dass alle alles wissen“, und „wir hoffen, noch ein paar neue Ideen zu bekommen“.

Gültig ab Mitte 2014

Die EU-Kommission leitet diesen Vorschlag nun an die europäische Telekom-Regulierungsbehörde Berec zur Besprechung mit den Vertretern der einzelnen EU-Staaten weiter, wie Oettinger sagte. Mitte Juli 2017 soll dann das Ende der Roaming-Gebühren Wirklichkeit werden. (APA)