Mit Ende des Jahres endet die Möglichkeit, Versicherungszeiten nachzumelden, erinnert die Maklerkanzlei Versmakler.
Nachmeldung noch bis 31. Dezember
Haben Sie bereits vor dem 1. Jänner 2005 gearbeitet bzw. Versicherungsmonate erworben, wurden Ansprüche aus früheren Pensionsregelungen im Rahmen einer sogenannten Kontoerstgutschrift in das Pensionskonto eingebucht. Dieser „Gutschriften“ werden in voller Höhe aber nur dann zugestanden, wenn die Versicherungszeiten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lückenlos gemeldet wurden. Durch Onlineeinsicht, mittels Handy als Bürgerkarte oder über die jeweiligen Sozialversicherungsträger können Sie sich über Ihre aktuell angesammelten Rentenansprüche informieren.
Möglicher Verlust von Versicherungsmonaten
Wer bis 31. Dezember 2016 seine fehlenden Versicherungsmonate nicht nachmeldet, muss mit Abstrichen bei der Ermittlung seiner Pensionshöhe rechnen. Das gilt auch, wenn beispielsweise nur Schulmonate im Versicherungsverlauf fehlen, obwohl diese gar keine Auswirkung auf die Rentenhöhe haben.
Ansprüche aus der Kindererziehung
Im neuen Pensionsrecht werden Pensionsansprüche aus der Kindererziehung unabhängig von der Karenzdauer, etwaigen parallelen (Teilzeit-)Beschäftigungsverhältnissen und der Einkommenshöhe ermittelt. Pro Kind kann man bis zu 1.482 € an Jahrespension erhalten. Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich nicht automatisch zugestanden sondern sind mittels Formular zu beantragen. Die jeweiligen Zeiten können zumindest teilweise dem Vater oder der Mutter zugerechnet werden. Änderungen der Zurechnung (speziell von Mutter auf Vater) sind ebenfalls nur noch bis 31. Dezember 2016 möglich
Wann besteht Handlungsbedarf?
Wenn sich auf Ihrer Pensionskontoerstgutschrift der Begriff „vorläufige Erstgutschrift“ befindet, dann liegen der PVA nicht alle notwendigen Daten bzw. Unterlagen vor und Sie sollten die Eintragungen überprüfen bzw. Korrigieren lassen. Ist die Kontoerstgutschrift dagegen nicht „vorläufig“, dann sollten alle Informationen für eine korrekte Ermittlung Ihrer Rentenansprüche vorliegen.