Tourismus in Tirol: Land fördert Investitionen in Personalunterkünfte

07. Oktober 2016 Drucken
Tourismus in Tirol: Land fördert Investitionen in Personalunterkünfte
Personalunterkünfte sollen nicht länger den Bodensatz der lokalen Beherbergung präsentieren. |© zaubervogel/pixelio.de © zaubervogel/pixelio.de

Die Tourismusbranche in Tirol sucht händeringend nach MitarbeiterInnen. Adäquate Personalunterkünfte sollen dabei helfen. Das Land Tirol fördert entsprechende Investitionen. Was wird gefördert? Gefördert werden Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte, wobei die Unterkünfte sanitär voll ausgestattet und dem Standard des Hauses entsprechen müssen. Dies beinhaltet insbesondere die Neuschaffung von Personalzimmern sowie den Einbau oder die […]

Die Tourismusbranche in Tirol sucht händeringend nach MitarbeiterInnen. Adäquate Personalunterkünfte sollen dabei helfen. Das Land Tirol fördert entsprechende Investitionen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte, wobei die Unterkünfte sanitär voll ausgestattet und dem Standard des Hauses entsprechen müssen. Dies beinhaltet insbesondere die Neuschaffung von Personalzimmern sowie den Einbau oder die Neuerrichtung von Sanitärräumen mit Dusche (Badewanne), Waschtisch und WC, und/oder die Neuausstattung/Neueinrichtung bestehender Personalzimmer. Eine Förderung ist dabei nur möglich, soweit nicht Wohnbauförderungsmittel des Landes Tirol angesprochen werden können.

Wer wird gefördert?

Förderungsnehmer können nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sein, die zum Betrieb eines Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetriebes berechtigt sind oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.).

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt bei Kleinunternehmen (KU) maximal 20 %, bei mittleren Unternehmen (KMU) maximal 10 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 20.000,– betragen, die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit €3.000.000,– begrenzt. Andere für das jeweilige Projekt mögliche Förderungsaktionen (z.B. ÖHT) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

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