Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Start ups schaffen. Die Grazer Steuerberatung Gaedke & Angeringer hat das Paket geöffnet.
Welche Unternehmen zählen zu den Start-ups?
Das im Sommer beschlossene Start-up-Paket sieht unter anderem eine temporäre Senkung von Lohnnebenkosten, Aufstockung der Mittel für Finanzierungsförderungen und auch steuerliche Begünstigungen für Investoren vor. Start-up Unternehmen müssen innovative Leistungen (Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren) anbieten, auf schnelles Wachstum ausgerichtet sein und dies auch entsprechend in ihrem Businessplan zum Ausdruck bringen. Weiters dürfen sie nicht älter als maximal fünf Jahre sein und müssen ihren Hauptsitz in Österreich haben. Die exakte gesetzliche Definition der begünstigungsfähigen Start-up-Unternehmen bleibt abzuwarten.
Das Förderprogramm
Das neue Förderungsprogramm umfasst ein Volumen von rund 185 Mio Euro über drei Jahre und zusätzlich rund 100 Mio Euro an Garantien für die Startphase von neuen innovativen Unternehmen. Im Detail umfasst das Paket folgende Maßnahmen:
- Erleichterung Gründerjahre
Start-ups werden für die ersten drei Mitarbeiter während der ersten drei Jahre von Lohnnebenkosten entlastet. Geplant ist eine gänzliche Befreiung im ersten Jahr, 2/3 im zweiten Jahr und 1/3 im dritten Jahr.
- Aufstockungen von Finanzierungen/Förderungen
Der aws Business-Angel-Fonds wird mit Mitteln privater Investoren und mit EU-Mitteln um 20 Mio Euro aufgestockt und die Seed-Finanzierung der aws mit zusätzlichen 20 Mio Euro zur Stärkung von wissens- und technologieorientierten Start-ups im Unternehmensaufbau unterstützt.
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Risikokapitalprämie für Investoren
Investoren mit Beteiligungen von bis zu 250.000 Euro sollen einen Zuschuss von maximal 20 % des Beteiligungskapitals erhalten.
- Neue Rechtsform Mittelstandsfinanzierzungsgesellschaft
Durch Steuerbefreiungen für Ausschüttungen (bis 15.000 Euro) und Veräußerungsgewinne sollen Privatinvestoren motiviert werden, Risikokapital für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung zu stellen.
- Gründungs-Fellowships für akademische Spin-Offs
Wissenschaftler und Studierende mit innovativen Ideen sollen beim Unternehmensaufbau durch Vergabe von Fellowships unterstützt werden. Es können dadurch Gehaltskosten finanziert werden und der Zugang zu akademischer Infrastruktur erleichtert werden. Pro Jahr wird diese Maßnahme mit 5 Mio Euro unterstützt.
- Digitaler One-Stop-Shop Gründungsprozess
Alle nötigen Daten und Formulare können über das Unternehmensserviceportal online eingegeben werden und durch die Vernetzung von Behörden und Registern soll der Gründungsprozess deutlich vereinfacht werden.
- Neues Start-up-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die derzeit bestehende Regelung für selbständige Schlüsselkräfte soll für Start-ups geöffnet werden. Der Antragsteller erhält für ein Jahr eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für eine selbständige Tätigkeit. Die weitere Verlängerung wird dann an einen bestimmten Jahresumsatz bzw. Finanzierungsmittel oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze geknüpft.
Wann erfolgt die Umsetzung?
Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es noch nicht, die geplanten Maßnahmen sollen jedoch bereits ab 1.1.2017 greifen. Mit dem Maßnahmenbündel sind zahlreiche Gesetzesmaterien verbunden (Steuerbegünstigungen, Förderungen, Arbeitsmarktzugang ua), deren legistische Umsetzung mit entsprechendem Aufwand verbunden ist.
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