Gewerbereform: Vereinfachung bei Betriebsanlagen, Teilgewerbe fallen

14. November 2016 Drucken
Gewerbereform: Vereinfachung bei Betriebsanlagen, Teilgewerbe fallen
Aufgrund der großen Nachfrage sind Förderungsmittel von 43,5 Mio. Euro ausgeschöpft. |© Thorben Wengert/pixelio.de © Thorben Wengert/pixelio.de© Thorben Wengert/pixelio.de

Die Gewerbereform soll vieles erleichtern. Die Betriebsanlageverfahren werden schneller, günstiger und einfacher. Die Teilgewerbe-Verordnung wird im Zuge der Novelle, die Ende der Woche in Begutachtung gehen soll, komplett aufgehoben. Künftig soll es dann nur mehr reglementierte oder freie Gewerbe geben. 19 Teilgewerbe werden frei Gewerbeanmeldungen werden insofern kostenlos, als dass sie von Gebühren und Verwaltungsabgaben […]

Die Gewerbereform soll vieles erleichtern. Die Betriebsanlageverfahren werden schneller, günstiger und einfacher. Die Teilgewerbe-Verordnung wird im Zuge der Novelle, die Ende der Woche in Begutachtung gehen soll, komplett aufgehoben. Künftig soll es dann nur mehr reglementierte oder freie Gewerbe geben.

19 Teilgewerbe werden frei

Gewerbeanmeldungen werden insofern kostenlos, als dass sie von Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit werden. Bei der Gebührenbefreiung rechnet die Regierung mit einer Ersparnis von mehr als 10 Mio. Euro für Selbstständige. Die Berechnung basiert darauf, dass jährlich rund 80.000 Gewerbeanmeldungen durchgeführt werden.Jene Teilgewerbe, die derzeit mit Zugangsvoraussetzungen reglementiert sind, sollen laut dem Entwurf frei werden: Änderungsschneiderei, Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen, Autoverglasung, Betonbohren und -schneiden, Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge, Entkalken von Heißwasserbereitern, Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Fahrradtechnik, Friedhofsgärtnerei, Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen, Instandsetzen von Schuhen, Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio), Nähmaschinentechnik, Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen, Schleifen von Schneidewaren, Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern, Wäschebügeln und der Zusammenbau von Möbelbausätzen.Zwei bisherige Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben. Das betrifft den Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert). Bei beiden Gewerben wird es zu keiner Verschärfung des Berufszuganges kommen.

Mehr Nebenrechte und schnellere Genehmigungen

Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden deutlich erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Beispielsweise ein Fliesenleger könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Tischlerarbeiten bestreiten – und umgekehrt. Ein Grafiker etwa könnte 30 Prozent des Umsatzes mit der Erstellung von Homepages oder anderen freien Gewerben erwirtschaften.Schneller genehmigt sollen künftig bestimmte Betriebsanlagen werden – nämlich durch die Bezirkshauptmannschaften, wenn es ein „geringes Gefährdungspotenzial“ gibt. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. Die Regierung rechnet hier jährlich mit rund 6.000 vereinfachten Verfahren. Bisher hat es nach Angaben aus Regierungskreisen nur 2.500 solcher vereinfachter Verfahren gegeben. Künftig würden also rund 50 statt 20 Prozent aller Betriebsanlagenverfahren als vereinfachtes Verfahren geführt werden.Schneller gehen soll es künftig auch behördlich. Bescheide sollen bald nicht mehr länger als vier Monate auf sich warten lassen, statt bisher sechs. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.

One-Stop-Prinzip bei Betriebsanlagen

Mit einem durchgängigen One-Stop-Shop-Prinzip soll das Betriebsanlagenrecht entbürokratisiert werden: Demnach sollen bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen künftig aus einer Hand kommen, widersprüchliche Behördenauflagen sollen so vermieden und die Verfahrensdauer reduziert werden. Auch Veröffentlichungspflichten werden zukünftig gestrichen und Einreichunterlagen reduziert. Das Nachbarverzeichnis fällt ebenso als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.Aus dem Betriebsanlagenrecht wegfallen sollen auch vorübergehende Tätigkeiten. So können Gastwirte etwa leichter bei einem Zeltfest ausschenken oder einen Pop-up Store errichten. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.Von 12.000 Genehmigungsverfahren jährlich entfallen derzeit 35 Prozent auf Anzeigeverfahren, 20 Prozent auf vereinfachte Verfahren, 40 Prozent auf Änderungsgenehmigungen und 5 Prozent auf Neugenehmigungen. Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert.Bei Genehmigungsverfahren sollen die Unternehmer auch bei der Bestellung von Sachverständigen eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen sollen sie aussuchen können, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.Mehr zum Thema: