Gastronomie: Sonderförderung für Landgasthöfe geht in die Verlängerung

16. November 2016 Drucken
Gastronomie: Sonderförderung für Landgasthöfe geht in die Verlängerung
Die meisten Ferialjobs gibt es in der Gastronomie und Hotellerie. |© Rainer Sturm/pixelio.de © Rainer Sturm/pixelio.de

Aufgrund der großen Nachfrage verlängert das Wirtschaftsministerium die Einreichfrist der Sonderförderung für Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum bis Ende März 2017.  Förderbare Maßnahmen Damit haben interessierte Unternehmen mehr Zeit, ihre Vorhaben vernünftig zu planen. Die Bereitstellung von zins- und kostenfreien Krediten unterstützt seit 1. September Investitionen, die von Restaurants und Gaststätten in Gemeinden unter 30.000 Einwohnern […]

Aufgrund der großen Nachfrage verlängert das Wirtschaftsministerium die Einreichfrist der Sonderförderung für Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum bis Ende März 2017. 

Förderbare Maßnahmen

Damit haben interessierte Unternehmen mehr Zeit, ihre Vorhaben vernünftig zu planen. Die Bereitstellung von zins- und kostenfreien Krediten unterstützt seit 1. September Investitionen, die von Restaurants und Gaststätten in Gemeinden unter 30.000 Einwohnern gesetzt werden. Die Palette der förderbaren Maßnahmen zur Modernisierung des Betriebs reicht von der Fassadengestaltung über die Einrichtung von Schanigärten und von der Küchenausstattung bis zu neuen Sanitäreinrichtungen. Pro Betrieb können zins- und kostenfreie Kreditmittel von bis zu 300.000 Euro bereitgestellt werden. Der Bund übernimmt den Zinsendienst und die Einmalkosten für die Gewährung des Kredits. Weiters besteht die Möglichkeit einer Haftung der ÖHT, wobei Haftungsprovision und Bearbeitungsgebühr ebenfalls vom Bund getragen werden.Mehr zum Thema: