80 Prozent der österreichischen Landwirte bekommen die Sozialversicherung für das letzte Quartal 2016 gut geschrieben. Eine Rückzahlung wird nicht verlangt.
Folgen des Frosts
Lediglich jene 20 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die die höchsten Beitragsgrundlagen aufweisen, sollen von dieser Regelung nicht umfasst sein. Begründet wird die Maßnahme von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP mit den Folgen der Frost-„Katastrophe“ aus dem April dieses Jahres. Die Betriebe bekommen für das vierte Quartal eine Vorschreibung des Sozialversicherungsbeitrags von Null Euro. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) erklärte, die nun wegfallenden Beiträge seien teilweise aus Rücklagen der Bauernsozialversicherung (SVB). Aus den Rücklagen der SVB werde 30 Mio. Euro in die Gebietskrankenkasse verschoben werden.
Keine Nachzahlungen
Einen Grundsatzbeschluss für den Rabatt hatte der Ministerrat bereits im Juli gefasst. Damals war allerdings noch die Rede davon, dass die Beiträge bis 2019 nachzuzahlen sind, sollte sich der Markt nicht noch nachteiliger entwickeln. Im vergangenen Jahr 2015 gingen die landwirtschaftlichen Einkommen im Durchschnitt um 17 Prozent zurück. Auch 2016 werden Einbußen erwartet. Die Situation wird zudem durch zunehmend extreme Wetterverhältnisse verschärft, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium. Mehr zum Thema