Seit dem Jahr 2016 hängt der Sachbezug – also der zu versteuernde Zuschlag – von den CO2-Emissionen des Firmenautos ab. Die Höhe hängt vom Anschaffungswert des Autos ab. Die Kanzlei Pernt hat die Werte für 2017 in der Klienten-Info zusammengetragen.
Begünstigung von Elektroautos
Wird der jeweilige CO2-Emissions-Grenzwert im Jahr der Anschaffung nicht überschritten, dann gilt für die Dauer der Nutzung, wie bisher, ein monatlicher Zuschlag von 1,5 Prozent (maximal 720 Euro) der Anschaffungskosten. Wird der jeweilige CO2-Emissions-Grenzwert im Jahr der Anschaffung jedoch überschritten, dann ist für die gesamte Dauer der Nutzung ein monatlicher Zuschlag von 2 Prozent (maximal 960 Euro) der Anschaffungskosten anzusetzen. Beispiel: Wurde das überlassene KFZ im Jahr 2016 oder davor angeschafft, dann gilt für die gesamte Nutzungsdauer ein CO2-Emissions-Grenzwert von 130 Gramm je Kilometer.
Sachbezugswerte für Dienstautos | ||||
Sachbezug in % des Wertes | Fahrzeugtyp | CO2-Wert | Höchstgrenze €/m | Vorsteuerabzug |
2% | alle PKW und Hybridfahrzeuge | über 127 g/km | 960 | nein |
1,50% | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge | bis 127 g/km, bis 130 g/km für Anschaffungen vor 2017 | 720 | nein |
0% | Elektroautos | 0 | ja |
Wie hoch sind die Anschaffungskosten?
Als Anschaffungskosten bei Neufahrzeugen gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Sonderausstattung), die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe. Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich. Mehr zum Thema