Handel: Neue Regeln für das „Superwochenende“

10. Januar 2017 Drucken

In der Handelsbranche wurde das Arbeitszeitmodell „Superwochenende“  mit Jahreswechsel verändert. Für Zeitgutschriften und Provisionsregelungen gibt es neue Gestaltungsmöglichkeiten.  Ausgleichsregelung für Arbeit am Samstag-Nachmittag Vor drei Jahren haben die Sozialpartner mit dem Entwurf des „Superwochenendes“ die Samstagsarbeit im Handel neu geregelt. Wie die Wirtschaftskammer auf der Homepage wko.at berichtet, wurde das Arbeitszeitmodell „Superwochenende“ nach einer Evaluierung verändert. Neuer Durchrechnungszeitraum […]

In der Handelsbranche wurde das Arbeitszeitmodell „Superwochenende“  mit Jahreswechsel verändert. Für Zeitgutschriften und Provisionsregelungen gibt es neue Gestaltungsmöglichkeiten. 

Ausgleichsregelung für Arbeit am Samstag-Nachmittag

Vor drei Jahren haben die Sozialpartner mit dem Entwurf des „Superwochenendes“ die Samstagsarbeit im Handel neu geregelt. Wie die Wirtschaftskammer auf der Homepage wko.at berichtet, wurde das Arbeitszeitmodell „Superwochenende“ nach einer Evaluierung verändert.

Neuer Durchrechnungszeitraum

Es bleibt dabei, dass Angestellte jeden Samstag nach 13 Uhr dann beschäftigt werden können, wenn sie im Gegenzug fünf verlängerte sogenannte „Super-Wochenenden“ in einem Halbjahr konsumieren. „Super-Wochenende“ bedeutet, durchgehend drei Tage frei zu haben, etwa von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag. Seit 1. Jänner 2017 muss jedoch pro Monat ein „Super-Wochenende“ konsumiert werden, die Übertragung in die nächste Durchrechnungsperiode ist nicht mehr möglich. Neu ist auch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes von früher 26 auf 52 Wochen.

Flexiblere Vereinbarungen

Die einstige Frist für eine zwingende Planung von 13 Wochen im Voraus fällt künftig weg. Neu ist auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Entlohnung auf Basis „Fixum und Provision“ zu treffen, die künftig für alle Handelsangestellten Gültigkeit hat. Bisher war das nur für so genannte „Reisende“ und „Platzvertreter“ der Fall. Aus Arbeiterkammersicht nimmt diese Kombination vor allen den Beschäftigten im Möbelhandel den Druck, an umsatzstarken Samstagen immer arbeiten zu müssen. Mehr zum Thema