Die heimische Wirtschaft begrüßt die letzte Woche im Parlament erzielte Einigung zur „familienhaften Mitarbeit“. Damit wird es Familienangehörigen, vor allem in Gastronomie- und Tourismusbetrieben, erleichtert, bei Gästeanstürmen den Familienbetrieb zu unterstützen.
Angehörigenkreis wird erweitert
Während bisher nur bei Partnern, Kindern und (eingeschränkt auch) Eltern von einer „familienhaften Mitarbeit“ und somit keinem Dienstverhältnis ausgegangen wurde, wird nun der Angehörigenkreis erweitert. Künftig gilt zusätzlich bei Eltern, Großeltern und Geschwistern die Annahme, dass bei einer kurzfristigen, unentgeltlichen Aushilfe kein Dienstverhältnis vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass diese Familienmitglieder entweder bereits eine Pension oder Vergleichbares beziehen, sich in Ausbildung befinden oder selbst einer voll versicherten Tätigkeit nachgehen.
Darüber hinaus ist nun in dem adaptierten Merkblatt zur familienhaften Mitarbeit ausdrücklich festgehalten, dass freie oder verbilligte Mahlzeiten, Aufwandsentschädigungen, geringfügige Zuwendungen und geringfügige Trinkgelder (bis zu rund 30 Euro) kein Entgelt darstellen.