Finanzminister Hansjörg Schelling will jede noch so kleine Online-Bestellung im außereuropäischen Ausland besteuern. Derzeit ist dies erst ab einem Warenwert von 22 Euro vorgegeben.
Bislang USt erst ab 22 Euro
Wer im außereuropäischen Ausland – etwa in Webshops in den USA oder Asien – Waren bestellt, kann sich bei Kleinstbestellungen in den nächsten Jahren auf Verteuerungen einstellen. Bisher sind solche Bestellungen bis 22 Euro mehrwertsteuerbefreit, d.h. erst ab einem Warenwert von 22 Euro fällt bei Postlieferungen aus Drittländern Einfuhrumsatzsteuer an. Das soll sich ändern. Laut Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) war das System missbrauchsanfällig. In der EU werde an einem entsprechenden neuen Gesetz (Mehrwertsteuerrichtlinie) gearbeitet.
Spätestens bis 1.1. 2021
Ein Kommissionsvorschlag liegt schon vor. Die entsprechende Steuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen soll demnach mit 1. Jänner 2021 abgeschafft werden.
Mini One Stop Shop
In einer Pressekonferenz des Markenartikelverbands sprach sich Schelling am Mittwoch dafür aus, die betreffenden Kleinumsätze schon ab dem ersten Euro zu besteuern: „Man kann ja nicht jedes Packerl aufmachen.“ Das betrifft heutzutage hauptsächlich Internetbestellungen. Die für solche Kleinsendungen anfallende Umsatzsteuer soll ab 2021 über den „Mini One Stop Shop“ erklärt und entrichtet werden, heißt es vom Finanzministerium.
Schon bisher Ausnahmen
Von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen waren schon bisher Alkoholika, Parfums und Zigaretten. (APA)