Ministerrat: So soll der Beschäftigungsbonus funktionieren

21. Februar 2017 Drucken
Ministerrat: So soll der Beschäftigungsbonus funktionieren
Österreichische Region haben im EU-Vergleich die höchsten Beschäftigungsquoten. © Paul-Georg Meister/pixelio.de Beschäftigung © Paul-Georg Meister/pixelio.de

Die Koalition hat sich auf den im erneuerten Regierungsprogramm vereinbarten Beschäftigungsbonus verständigt. Arbeitgeber zahlen drei Jahre lang pro zusätzlichem Mitarbeiter nur die Hälfte der Lohnkosten. Das Programm soll mit 1. Juli starten. Es geht um neue Jobs Beim Beschäftigungsbonus geht es darum, dass den Dienstgebern über drei Jahre für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten zur Hälfte […]

Die Koalition hat sich auf den im erneuerten Regierungsprogramm vereinbarten Beschäftigungsbonus verständigt. Arbeitgeber zahlen drei Jahre lang pro zusätzlichem Mitarbeiter nur die Hälfte der Lohnkosten. Das Programm soll mit 1. Juli starten.

Es geht um neue Jobs

Beim Beschäftigungsbonus geht es darum, dass den Dienstgebern über drei Jahre für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten zur Hälfte erlassen werden. Freilich wird nicht jeder zusätzliche Arbeitsplatz gefördert.

Die Voraussetzungen

Die aufgenommene Person muss

  • entweder arbeitslos gemeldet gewesen sein,
  • den Job wechseln,
  • aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommen
  • oder, und das ergänzt die Kern-Pläne, sie muss ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen.

Insgesamt haben diese Bestimmungen zur Folge, dass bei der Neu-Beschäftigung von Personen, die erst nach Österreich zuwandern, keine Förderung möglich wäre.

Vergleichszeitraum ein Jahr

Als Referenzwerte werden die Beschäftigtenstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zwölf Monate davor herangezogen. Um förderungsfähig zu sein, muss im Vergleichszeitraum ein Zuwachs an Beschäftigungsverhältnissen von zumindest einem zusätzlichen Vollzeitäquivalent vorliegen. Für Unternehmen, die erst im Laufe der letzten zwölf Monate vor Antragstellung gegründet wurden, gilt als Berechnungsgrundlage ein Mitarbeiterstand von null. Die Beschäftigungsdauer muss zumindest sechs Monate betragen.

Doppelförderungen sollen vermieden werden

Daher wird für einen Beschäftigten, für den eine Lohnnebenkostenförderung gemäß Start-up-Förderung bezogen wird, nicht gleichzeitig auch ein „Beschäftigungsbonus“ gewährt. Betriebe, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, können nicht gefördert werden.

Start mit 1. Juli

Die Antragstellung ist ab 1. Juli möglich und hat grundsätzlich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Arbeitsplatzes zu erfolgen. Die Kosten über den kommenden Finanzrahmen 2018-21 belaufen sich auf zwei Mrd. Euro. Nach spätestens zwei Jahren erfolgt gemäß Wunsch des Finanzministeriums eine Evaluierung. Abgewickelt wird das Förderprogramm nicht nur über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sondern auch über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Noch Abrundungen möglich

Die Inhalte dieses Ministerratsvortrags müssen nun noch in die Förderrichtlinien der Regierung eingearbeitet werden. Diese werden gemeinsam von Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium festgelegt.

Frage der EU-Kompatibilität

Kern geht davon aus, dass sein auf einheimische Arbeitnehmer fokussierter Beschäftigungsbonus mit dem EU-Recht vereinbar ist, wie er am Dienstag im Ö1-Morgenjournal sagte. Er verwies auf die umstrittene deutsche Pkw-Maut, gegen die Österreich Bedenken habe: „Da ist eine Konstruktion gewählt worden, die die EU akzeptiert.“ Kern wies Kritik zurück, wonach die Maßnahme EU-Ausländer diskriminiere. „Wir können ja gar keine Ausländerbremsen machen, wir sind ja Teil der Europäischen Union.“

Lohndumping verhindern

Wenn aber die Arbeitslosigkeit wegen des Zuzugs von EU-Ausländern auf den Arbeitsmarkt steige, dann müsse Österreich seine Interessen verteidigen. Der SPÖ-Chef verwies darauf, dass es 180.000 Entsendungen aus dem EU-Ausland gebe und es dabei zu Lohndumping komme. Wenn Strafen ausgesprochen würden, seien diese „kaum einzuheben“, weil die Sitzstaaten der entsendenden Unternehmen nicht kooperierten. (APA)