Die aws Lohnnebenkostenförderung richtet sich an innovative Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind. Das Programm bezuschusst drei Jahre lang die Dienstgeberbeiträge der ersten drei Arbeitsplätze.
Jetzt schon beantragen
Die Richtlinie zu diesem Förderungsprogramm soll vom Bund in Kürze beschlossen werden und rückwirkend ab 1. Jänner wirksam sein. Um Verzögerungen zu vermeiden können, nimmt das aws aber Förderungsanträge bereits ajetzt entgegen. Entscheidungen über die Gewährung einer Förderung können aber erst bei Vorliegen der endgültigen Rechtsgrundlagen getroffen werden.
Betrifft: Die ersten drei Jobs eines Innovative Start-ups
Antragsberechtigt sind innovative Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Das Programm sucht dabei innovative, wachstumsstarke und maximal 5 Jahre alte Kleinst- oder Kleinunternehmen. Die Kriterien zu Innovation und Wachstum werden über einen von der aws aufgelegten Fragenkatalog abgefragt. Gefördert werden die ersten drei vollen Arbeitsplätze des Start ups – und dies über drei Jahre. Förderungsfähig sind Arbeitsplätze von in- oder ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Normal- oder Teilzeitarbeitsverhältnis beschäftigt sind.
Förderungsart
Die Förderung besteht in Zuschüssen zu den Dienstgeberbeiträgen.
- Im 1. Jahr werden bis zu 100 % der Dienstgeberbeiträge übernommen
- im 2. Jahr bis zu 67 % der Dienstgeberbeiträge,
- im 3. Jahr bis zu 33 % der Dienstgeberbeiträge
Einreichung
Die Förderung kann 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes direkt bei der aws beantragt werden.