Internationale Meldepflicht: Die neue Transparenz der Bankkonten

28. Februar 2017 Drucken
Internationale Meldepflicht: Die neue Transparenz der Bankkonten
Sozialversicherungsbeiträge haben die Transparenz einer Kalksteinhöhle. Bringen Sie Licht ins Dunkel. | © Lupo/pixelio.de Die Übersicht behalten © Lupo/pixelio.de

Immer mehr Staaten treffen Vereinbarungen über einen automatischen Informationsaustausch zum Thema Finanzkonten. Dabei werden auch Kontostände und Kapitalerträge weitergegeben, informiert die Kanzlei Hübner & Hübner. Einmal jährlich wird gemeldet Bisher waren internationale Anfragen bei ausländischen Steuerbehörden aufgrund des Bankgeheimnisses umständlich und langwierig. Zukünftig werden Geldhäuser die Daten all ihrer nicht im Inland ansässigen Bankkunden einmal […]

Immer mehr Staaten treffen Vereinbarungen über einen automatischen Informationsaustausch zum Thema Finanzkonten. Dabei werden auch Kontostände und Kapitalerträge weitergegeben, informiert die Kanzlei Hübner & Hübner.

Einmal jährlich wird gemeldet

Bisher waren internationale Anfragen bei ausländischen Steuerbehörden aufgrund des Bankgeheimnisses umständlich und langwierig. Zukünftig werden Geldhäuser die Daten all ihrer nicht im Inland ansässigen Bankkunden einmal jährlich erfassen und diese an die nationalen Finanzbehörden weiterleiten.Für die österreichischen Finanzinstitute bedeutet das künftig, dass die Kontendaten des vorangegangenen Kalenderjahres jeweils am 30.06 an ihr zuständiges Finanzamt zu melden sind. Umgekehrt wird auch Österreich aus anderen Staaten bereits 2017 Daten für das Jahr 2016 erhalten.

Kontostände und Kapitalerträge werden ebenfalls gemeldet

Die Finanzbehörden reichen die verschlüsselten Daten dann an die Steuerbehörden der Heimatländer weiter. Gemeldet werden unter anderem Name, Adresse, Kontonummer, Kontostände von Depots und Einlagekonten, Kapitalerträge (wie Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge) sowie Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften, Treuhandgesellschaften und Stiftungen.

Bestandskonten werden erst bis 2019 gemeldet

Hinsichtlich des Zeitpunktes der erstmaligen Meldepflicht ist zwischen bestehenden Konten und Neukonten zu unterscheiden. Bei Neukonten (Eröffnung ab 1.10.2016) hat die Bank an die österreichischen Steuerbehörden eine Meldung der relevanten Kontodaten bis 30.6.2017 abzugeben. Hinsichtlich der erstmaligen Meldepflicht für Bestandskonten (Eröffnung bis 30.09.2016) sind abhängig vom Wert des jeweiligen Kontos sowie dem Inhaber des Kontos (natürliche Person oder Rechtsträger) unterschiedliche Übergangsfristen bis 2019 vorgesehen. Mehr zum Thema