Rot-Weiß-Rot-Karte: Die geplanten Neuerungen der Regierung

07. März 2017 Drucken
Rot-Weiß-Rot-Karte: Die geplanten Neuerungen der Regierung
Die Liste der Mangelberufe wird jedes Jahr nach Lage des Arbeitsmarktes neu erstellt. | © ams © ams

Ende Februar wurden Im Ministerrat  Neuerungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) beschlossen. Die Geltungsdauer der Karte wurde verdoppelt.  Was ist die Rot-Weiß-Rot – Karte? Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sie galt bisher für ein Jahr und berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des […]

Ende Februar wurden Im Ministerrat  Neuerungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) beschlossen. Die Geltungsdauer der Karte wurde verdoppelt. 

Was ist die Rot-Weiß-Rot – Karte?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sie galt bisher für ein Jahr und berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des ersten Jahres muss eine neue Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt werden.

Was ist die Rot-Weiß-Rot – Karte plus?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt zur Niederlassung in Österreich und – anders als klassische RWR-Karte – zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Die wichtigsten Neuerung im Überblick

  • Die Geltungsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von zwölf auf 24 Monate verlängert, um Lohn- und Arbeitsbedingungen in der ersten Phase der Zuwanderung länger kontrollieren zu können.
  • Eine eigene Regelung wird für die Zulassung von drittstaatsangehörigen Start-up-GründerInnen im Rot-Weiß-Rot-Karten-System geschaffen.
  • Das Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen wird verbessert. Die Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ werden aufgewertet, um auch älteren Fachkräften mit qualifizierter Berufserfahrung eine Zulassung und Beschäftigung über die RWR-Karte zu ermöglichen.
  • Bachelor- und (PhD-)DoktoratsstudienabsolventInnen werden künftig in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System einbezogen.
  • Das Aufenthaltsrecht von StudienabsolventInnen für die Arbeitssuche wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Drittstaatsangehörigen StudienabsolventInnen österreichischer Hochschulen soll länger Zeit eingeräumt werden, um eine qualifikationsadäquate Beschäftigung mit entsprechender Entlohnung zu finden.
  • Das zulässige Beschäftigungsausmaß für Bachelor-, Master- und (PhD-)Doktoratsstudierende wird auf 20 Wochenstunden vereinheitlicht.

1. Juli in Kraft

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll im Frühjahr vom Parlament beschlossen werden und wird laut Sozialministerium am 1. Juli 2017 in Kraft treten.