Wer sich auf FinanzOnline angemeldet hat, muss das Portal auch regelmäßig kontrollieren. An FinanzOnline elektronisch übermittelte Bescheide und Anfragen der Behörde gelten als automatisch zugestellt. Die Maklerkanzlei versmakler KG erinnert.
Beispiel Arbeitnehmerveranlagung
Viele Arbeitnehmer nutzen ihr Recht und holen sich nach Ablauf eines Arbeitsjahres einen Teil der einbezahlten Lohnsteuer mittels Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück. Ein Großteil erledigt dies mittlerweile elektronisch über das Internet-Portal FinanzOnline. Wie aber sieht es mit der Zustellung von Bescheiden aus?
Keine Zustimmung nötig
Auch diese werden mittlerweile elektronisch übermittelt und das ohne Zustimmung des Empfängers, dies machte eine Änderung im Abgabenänderungsgesetz 2012 möglich. Beim erstmaligen FinanzOnline-Einstieg nach dem 07.03.2013 wurde automatisch die elektronische Zustellung aktiviert und dem Teilnehmer lediglich eine Verzichtsmöglichkeit geboten.
Fristablauf und Benachrichtigung
Sobald ein Bescheid oder eine Benachrichtigung in der FinanzOnline-Databox einlangt, gilt er als zugestellt – unabhängig davon, ob Sie diesen auch wirklich aufgerufen und gelesen haben. Aus diesem Grund ist es neben einer regelmäßigen Kontrolle der Databox unerlässlich, eine gültige und laufend verwendete E-Mail-Adresse zu hinterlegen, an die Sie eine Verständigung über die Zustellung in die Databox erhalten.