Start up-Paket: So nützen Gründer das Programm zur Lohnkosten-Senkung

28. März 2017 Drucken
Start up-Paket: So nützen Gründer das Programm zur Lohnkosten-Senkung
© BMVIT/Johannes-Zinner

Die österreichische Bundesregierung hat Anfang Juli 2016 ein Maßnahmenbündel zur Förderung von innovativen Start ups in Österreich beschlossen.  Das Programm zur Lohnnebenkosten-Senkung übernimmt Anteile der SV-Dienstgeberbeiträge für die ersten drei Arbeitsplätze. Für „Innovative Start-ups“ Mit dem Programm zur Förderung von Lohnnebenkosten für „Innovative Start ups“ werden Gründungen gefördert, die mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ […]

Die österreichische Bundesregierung hat Anfang Juli 2016 ein Maßnahmenbündel zur Förderung von innovativen Start ups in Österreich beschlossen.  Das Programm zur Lohnnebenkosten-Senkung übernimmt Anteile der SV-Dienstgeberbeiträge für die ersten drei Arbeitsplätze.

Für „Innovative Start-ups“

Mit dem Programm zur Förderung von Lohnnebenkosten für „Innovative Start ups“ werden Gründungen gefördert, die mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ sind und ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweisen. Der Programm-Download liefert dafür genaue Definitionen.  Ebenso wird von einem Start-up gesprochen, wenn das Unternehmen jung ist und in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt der aws/FFG in Anspruch genommen hat. Dies trifft derzeit auf rd. 1000 Neugründungen pro Jahr zu.

Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Start-ups

Künftig werden die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für 3 Mitarbeiter für 3 Jahre mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund EUR 100 Mio. gefördert. Zur Vermeidung von Schwelleneffekten schmilzt die Förderung jährlich um 1/3 ab. Im ersten Jahr der Begünstigung werden daher 100% der Dienstgeberbeiträge ersetzt, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3. Neuanträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren können in diesem Gesamtvolumen bis Ende 2019 gestellt werden. Ende 2018 wird die Effizienz des Förderprogramms evaluiert und eine mögliche budgetäre Aufstockung geprüft.

Was sind Lohnnebenkosten?

Geförderte Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) in %

  • Krankenversicherung 3,78 %
  • Unfallversicherung 1,30 %
  • Pensionsversicherung 12,55 %
  • Arbeitslosenversicherung 3,00 %
  • IESG-Beitrag 0,35 %
  • Wohnbauförderung 0,50 %
  • BMSVG (Mitarbeitervorsorge)
  • 1,53 % Familienlastenausgleichsfonds
  • FLAF 4,50 % Kommunalsteuer
  • 3,00 % Regionale Abgaben (U-Bahnsteuer, Kammerumlage, etc.)
  • 0,40 % Summe 30,9%

Das neue Förderungsprogramm für Lohnnebenkosten von innovativen Startups wird durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) seit 1. Jänner 2017 abgewickelt. Die aws fördert dabei die nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträge einmal jährlich. Die anwendbaren Kriterien und die Definitionen dieses Förderprogramms des BMWFW und des BMVIT werden im Einvernehmen mit dem BMF entwickelt. Den auftraggebenden Ressorts werden frische Mittel für das Programm und die für die Abwicklung bei der aws anfallenden Programmmanagementmittel zur Verfügung gestellt.