Finanzministerium und WKO fassen zusammen, wie Familienmitglieder sozialversicherungsrechtlich verträglich im Unternehmen mitarbeiten können. Die Kanzlei LBG Österreich macht auf das Merkblatt aufmerksam.
Einhaltung der SV-Vorgaben
In Familienunternehmen kommt es regelmäßig zur Mitarbeit naher Angehöriger. Damit verbunden sind vielfältige Tücken hinsichtlich Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Unbedingt zu klären ist, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall eine familienhafte Mitarbeit, ein Dienstverhältnis, ein freier Dienstvertrag oder gar ein Werkvertrag vorliegt. Welcher Begriff auf einer allfälligen schriftlichen Vereinbarung ist, tut dabei wenig zur Sache.
Merkblatt als Download
Für die Besonderheiten einer „familienhaften Mitarbeit in Betrieben“ liegt nun ein aktualisiertes Merkblatt vor. Gleichzeitig stellen wir Ihnen eine „Mustervereinbarung zur familienhaften Mitarbeit“ zur Verfügung.