Eier erhalten nach einer mehr als zwölf Wochen dauernden Unterbrechung der Freilandhaltung die Bezeichnung „Eier aus Bodenhaltung“. Seit 5. April 2017 sind alle gewerblichen Freilandbetriebe in Vorarlberg davon betroffen.
Drohszenario Vogelgrippe
Seit 10.11.2016 besteht in den Gemeinden entlang des Vorarlberger Bodenseeufers eine Stallpflicht aufgrund des erhöhten Risikos, dass der Geflügelpestvirus durch den Wildvogelbestand auf die Nutztiere übertragen wird.
Weitere Schutzzonen
Durch den Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Hard kamen weitere Gemeinden in einem Radius von 10 km um den Betrieb ab 11.11.2016 dazu. Schließlich wurden am 24.11.2016 weitere Gemeinden entlang des Rheins ebenfalls in das Gebiet mit erhöhtem Risiko aufgenommen und ab 10.1.2017 galt die Stallpflicht schließlich in ganz Österreich!
Auswirkung auf Vermarktungsnormen
, dass aufgrund der Vermarktungsnormen Eier nach einer mehr als zwölf Wochen dauernden Unterbrechung der Freilandhaltung als „Eier aus Bodenhaltung“ bezeichnet werden müssen. Diese Regelung gilt, auch wenn der Grund der Unterbrechung höhere Gewalt ist – also etwa Stallhaltung zur Vorbeugung gegen Geflügelgrippe-Infektion. Seit Mittwoch, 5. April 2017, sind alle 17 gewerblichen Freilandbetriebe in Vorarlberg davon betroffen sein.
Info durch Pickerl
Für die Dauer der verordneten Stallpflicht sind die Eier aus solchen Betrieben daher als Eier aus Bodenhaltung zu vermarkten. Da die Umstellung der Verpackungen sowie der Eierkennzeichnung mit Stempeln nicht von heute auf morgen umgestellt werden kann, werden daher fürs Erste die Verpackungen mit einem Aufkleber gekennzeichnet, der den Konsumenten auf diesen Umstand hinweist.
Prüfung der Bedrohungslage
Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) ist damit beauftragt worden, eine laufende Risikobewertung durchzuführen. Die aktuelle Lage soll im Abstand von zwei Wochen von den Experten beurteilt werden. Sobald es die Umstände zulassen, wird die allgemeine Stallpflicht wieder aufgehoben werden und ab diesem Zeitpunkt können die Freilandbetriebe ihre Eier auch wieder als Freilandeier vermarkten.