Das Finanzministerium ist mit der Umsetzung der Registrierkassenpflicht durch die heimischen Betriebe zufrieden. Für 2017 rechnet das Ministerium mit steuerlichen Mehreinnahmen von rund 1,3 Mrd. Euro. Für das Jahr 2018 nochmals mit einer Steigerung von 10 Prozent.
Registrierkassenpflicht gut umgesetzt
„Generell wird die Registrierkassenpflicht von den österreichischen Unternehmen sehr gut umgesetzt“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Im „Rumpfjahr“ 2016 brachte die Registrierkassenpflicht anstatt der erwarteten 900 Mio. Euro nur 300 Mio. Euro, da eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum verspäteten Start geführt hat.
Bis Ende März 2017 mussten die Registrierkassen auch manipulationssicher gemacht werden. Alle bisher verwendeten Registrierkassen benötigten ein Update auf die Vorschriften der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV) und zusätzlich brauchen alle Unternehmen eine oder mehrere Signaturerstellungseinheiten (Registrierkassen-Chip). Zusätzlich musste die Registrierkasse mit dem aktuellen Update und der Registrierkassen-Chip auf FinanzOnline angemeldet werden und der Startbeleg des Kassensystems mittels einer App des Finanzministeriums elektronisch überprüft werden. Bis dato gibt es laut Finanzministerium „etwas über eine Viertelmillion registrierter Kassen“.
Keine Angaben über Strafen
Wie viele Strafen bisher wegen Verletzung der Registrierkassenpflicht verhängt wurden, ist nicht bekannt. Das Finanzministerium führt nach eigenen Angaben „kein ständiges Monitoring der Strafen“ durch, außerdem wird „nur vorsätzliches Fehlverhalten bestraft“. Weil die neuen Regelungen bisher von den Betrieben „sehr gut umgesetzt wurden“, komme „es nur in sehr wenigen Fällen tatsächlich zu Strafen“.
Papierverbrauch steigt
Im Rahmen der Registrierkassenpflicht wurde auch eine Belegerteilungs- und Belegannahmepflicht eingeführt. Die Wirtschaftskammer zeigt sich über die Flut an von Kunden nicht mitgenommenen Belegen unzufrieden. Die Betriebe würden teilweise 50 Prozent mehr Papierrollen brauchen, dies sei auch ein Kostenfaktor, sagte die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ein vernünftiger Weg wäre, den Kunden den Beleg auf einem Display zu zeigen, aber nur auf Wunsch auszudrucken, so die Standesvertretung. Laut der Branchenvertreterin ist außerdem „ein Riesenthema“ die bis zum Jahr 2020 befristete Regelung, auf Rechnungen „handelsübliche Warenbezeichnung“ wie Mineralwasser und Gemüse verwenden zu können. Ohne diese Regelung müssten tausende Betriebe sich teure Scannerkassen und Warenwirtschaftssysteme zulegen.