Risikomanagement: So sichern sich Unternehmen verbesserten Unfallschutz

19. Juli 2017 Drucken
Risikomanagement: So sichern sich Unternehmen verbesserten Unfallschutz
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Unternehmer zahlen für ihre gesetzliche Unfallversicherung einen Monatsbeitrag an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Der Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung ist in zwei Stufen möglich. Unfallanzeige Dieser Monatsbeitrag macht im Jahre 2016 – unabhängig von der Höhe der Einkünfte – € 9,11 aus. Der Monatsbeitrag wird gemeinsam mit den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen […]

Unternehmer zahlen für ihre gesetzliche Unfallversicherung einen Monatsbeitrag an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Der Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung ist in zwei Stufen möglich.

Unfallanzeige

Dieser Monatsbeitrag macht im Jahre 2016 – unabhängig von der Höhe der Einkünfte – € 9,11 aus. Der Monatsbeitrag wird gemeinsam mit den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorgeschrieben.  Jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, ist längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Jede Berufskrankheit ist auf die gleiche Weise wie ein Arbeitsunfall binnen fünf Tagen nach Beginn der Krankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen.

„Normale“ Versehrtenrente

Anspruch auf eine Versehrtenrente besteht, wenn und solange die Erwerbsfähigkeit infolge eines durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckten Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus grundsätzlich um mindestens 20 % vermindert ist.
Vorsicht: Die Unfallanzeige stellt keinen Rentenantrag dar. Ein solcher muss zusätzlich gestellt werden.

Rentenhöhe

Für die Höhe der Versehrtenrente sind die Bemessungsgrundlage und der Grad der Erwerbsminderung ausschlaggebend. Für Gewerbetreibende ist diese Bemessungsgrundlage ein fixer Wert und beträgt im Jahr 2016 € 19.599,11. Die Erwerbsminderung orientiert sich an den Erwerbsmöglichkeiten am gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt.

Kosten der Höherversicherung

Der Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung ist in zwei Stufen möglich: Die Kosten der Höherversicherung inklusive Pflichtbeitrag belaufen sich im Jahr 2016
• in Stufe I auf € 218,64 und
• in Stufe II auf € 273,54

Höhere Versehrtenrente

Durch die Höherversicherung steigt die normale Bemessungsgrundlage
• in Stufe I von € 19.599,11 auf € 32.050,24 und
• in Stufe II auf € 38.367,72

Bei gleicher Erwerbsminderung ergibt sich damit eine wesentlich höhere Rente.

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