Beschäftigungsbonus: 30 tägige Antragsfrist beachten

02. August 2017 Drucken
Beschäftigungsbonus: 30 tägige Antragsfrist beachten
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Für ab 1.7.2017 zusätzlich  beschäftigte Mitarbeiter/innen besteht die Möglichkeit auf einen Beschäftigungsbonus in Höhe von bis zu 50% der Lohnnebenkosten für max. 3 Jahre. Dazu bedarf es aber der Einhaltung spezieller Formerfordernisse. Die Kanzlei LBG Österreich hat die Formalvoraussetzungen zusammengefasst. Antragsfrist beachten Die Antragstellung für den Beschä#ftigtenbonus hat spätestens 30 Tage nach Anstellung zu erfolgen. Ein […]

Für ab 1.7.2017 zusätzlich  beschäftigte Mitarbeiter/innen besteht die Möglichkeit auf einen Beschäftigungsbonus in Höhe von bis zu 50% der Lohnnebenkosten für max. 3 Jahre. Dazu bedarf es aber der Einhaltung spezieller Formerfordernisse. Die Kanzlei LBG Österreich hat die Formalvoraussetzungen zusammengefasst.

Antragsfrist beachten

Die Antragstellung für den Beschä#ftigtenbonus hat spätestens 30 Tage nach Anstellung zu erfolgen. Ein Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. wenn aber weitere zusätzliche Mitarbeiter aufgenommen werden, kann der  Antrag beliebig oft erweitert werden (bis zur Budgetausschöpfung).

Datenauszug der Sozialversicherung

Voraussetzung für die Zuerkennung des Beschäftigungsbonus ist unter anderem das Vorliegen eines zusätzlichen förderungsfähigen Mitarbeiters. Die Newsletter-Autoren von LBG Österreich empfehlen für den Nachweis der „Förderungsfähigkeit“ einen elektronischen Datenauszug beim Sozialversicherungsträger einzuholen, aus dem in der Regel die erforderlichen Daten ersichtlich sind.

Datenweitergabe legitimieren

Weiters empfehlen die Steuerexperten, von jedem in die Förderung fallenden Mitarbeiter eine Zustimmungserklärung einzuholen, dass Mitarbeiter relevante Daten an die Förderstelle „aws“ weitergegeben werden dürfen. Aus Praktikabilitätsgründen erscheine es sinnvoll, dass diesbezüglich bereits eine Bestimmung im Dienstvertrag aufgenommen wird.

Eine Förderung ist nur dann möglich ist, wenn

  • alle Fördervoraussetzungen vollständig erfüllt und nachgewiesen wurden,
  • die erforderlichen Anträge fristgerecht gestellt wurden (30 Tage Frist beachten), vollständig und richtig sind und
  • bei späterer Förderzuerkennung und Auszahlung die Förderungsvoraussetzungen noch erfüllt sind und noch ausreichend aws -Budgetmittel vorhanden sind.

 

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