Kärnten verschärft Kampf gegen illegale Vermietungen

11. August 2017 Drucken
Kärnten verschärft Kampf gegen illegale Vermietungen
Gerlitzen Alpe © fotoakademie/Marianne Feiler

Die Wirtschaftskammer Kärnten überprüft Anbieter, die Beherbergung ohne gewerberechtliche Voraussetzungen online offerieren.

Die Kärntner Wirtschaftskammer geht gegen Betreiber von illegalen Beherbergungsbetrieben vor. Wolfgang Kuttnig, der Geschäftsführer der Fachgruppe Hotellerie, bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“. Derzeit sei man dabei, illegale Vermietungen zu recherchieren, so Kuttnig. Nach aktuellem Stand rechnet er mit Anzeigen in etwa 80 Fällen.

Prüfung der gewerberechtlichen Voraussetzungen

„Konkret überprüfen wir, wie viele Anbieter es gibt, die Beherbergung anbieten, ohne dass sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen dafür haben“, sagte Kuttnig. Dafür „screene“ man diverse Angebotsseiten im Internet auf Kärntner Unternehmen und schaue dabei, ob sie bei der Wirtschaftskammer gelistet sind. Dabei gehe es unter anderem um Betriebe, die auf Online-Plattformen wie Airbnb gelistet sind – „wobei die Plattformen an sich ja gar nicht das Thema sind, sondern die unerlaubte Beherbergung“.

Anbot von ganzen Gebäudekomplexen

Neben Privatpersonen, die einfach ihre Wohnung vermieten, stoße man aber immer wieder auf „richtige Dreistigkeiten“, erklärte Kuttnig: „Und zwar dann, wenn ganze Gebäudekomplexe ohne Gewerbe etwa auf booking.com angeboten werden. Dann reden wir von gewerblicher Ausführung, nicht davon, nebenbei ein paar Betten zu vermieten.“ Bei solchen Fällen komme es auch vor, dass sich die Anbieter zum Beispiel als Drei-Sterne-Betrieb bezeichnen, obwohl sie gar nicht klassifiziert seien. „Dann gibt es auch Beschwerden von Urlaubern bei uns, wie wir einer Bruchbude drei Sterne vergeben können“, so Kuttnig.

Kumulierte Probleme

Der Fachgruppengeschäftsführer ortet gleich mehrere Verstöße, die solche „schwarzen Schafe“ begehen: Angefangen bei Vergehen gegen die Gewerbeordnung bis hin zum Nichtabführen der Orts- und Nächtigungstaxen. Eine weitere Anzeigemöglichkeit gebe es wegen unlauteren Wettbewerbs – und nicht zuletzt wegen Verstößen gegen das Wohnungseigentumsgesetz, in dem etwa geregelt wird, dass eine Wohnung nicht einfach so weitervermietet werden darf.

Stillgelegte Berechtigungen aktivieren

Dass das Vorgehen der Wirtschaftskammer bereits vor den Anzeigeerstattungen publik wird, könnte laut Kuttnig zwei Effekte haben: „Manche Vermieter haben einmal ein Gewerbe gehabt, sie haben das dann vor Jahren gelöscht, aber trotzdem ungeniert weitervermietet. Sie könnten – wenn sie die Voraussetzungen noch erfüllen – wieder ein Gewerbe anmelden und so eine Anzeige umgehen. Was aber nicht bedeutet, dass sie wegen nicht ablieferter Ortstaxen nicht trotzdem Probleme bekommen könnten.“ Der zweite Bereich betreffe Anrainer, die selbst genervt von illegalen Wohnungsvermietungen ihrer Nachbarn seien, so Kuttnig: „Die schicken uns dann von sich aus Hinweise.“ (APA)