Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den „Beschäftigungsbonus“ beschlossen. Die Förderbank aws, die mit der Umsetzung des Programms betraut ist, erklärt in dem Video Regeln und Ablauf des umfassenden Programms. Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % rechnen. Das betrifft Lohnnebenkosten, die dem Arbeitgeber entstehen (Dienstgeberbeiträge).