Ökostromnovelle: Warum sich PV-Anlagen für Mehrparteienhäuser lohnen

30. Oktober 2017 Drucken
Ökostromnovelle: Warum sich PV-Anlagen für Mehrparteienhäuser lohnen
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Die Ökosrom-Novelle erlaubt den vielseitigeren Einsatz von PV-Anlagen in Mehrparteienhäusern. Lesen Sie, warum Solarstrom jetzt noch mehr Sinn macht.

Solarstrom vom eigenen Dach ist nicht mehr nur Einfamilienhäusern vorbehalten, sondern zieht auch in die Städte ein. Mit der jüngsten Novelle des Ökostromgesetzes können nun die Bewohner von Mehrparteienhäusern Strom aus eigenen Photovoltaik-Anlagen verbrauchen und auch verkaufen. Interessant dürften solche PV-Anlagen zunächst vor allem bei neuen Bauten sein.

Photovoltaik bislang nur für Stiegen, nicht für Wohnungen

In ein paar Monaten könnte es bereits die ersten dieser Solarkraftwerke geben. Bisher konnte Solarenergie in Mehrfamilienhäusern nur für Gemeinschaftsanlagen, wie etwa das Licht im Stiegenhaus oder den Aufzug, verwendet, nicht aber in den Wohnungen selbst verbraucht werden. Stromnetzbetreiber und die Energieregulierungsbehörde E-Control stellen bereits vermehrtes Interesse an den neuen Möglichkeiten fest.

Novelle interessant für laufende Projekte

„Die Errichtung solcher Anlagen kann nun sehr schnell gehen“, sagte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch zur APA. Die neuen Regelungen könnten für Bauvorhaben, die gerade in Umsetzung sind, interessant sein – „wenn die Möglichkeit besteht und es der Baufortschritt zulässt“. Es könne sein, dass in ein paar Monaten die ersten Kunden eine Anlage haben.

Nachbau ist kompliziert

Bei neu errichteten Bauten wird eine Gemeinschaftsanlage jedenfalls leichter realisierbar sein als bei bereits bestehenden Häusern, sind sich Experten einig. Das reicht von der Technik bis hin zu den rechtlichen Themen, die beispielsweise in Wohnungseigentumsverträgen von vorneherein hineingeschrieben werden könnten. „Beim Neubau ist es viel einfacher“, ist Urbantschitsch überzeugt. (APA)

 

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