Neue Agrar-Einheitswerte gelten erst ab April 2018

22. Dezember 2017 Drucken
Neue Agrar-Einheitswerte gelten erst ab April 2018
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Die Wirksamkeit der neuen Agrar-Einheitswerte wurde auf 1. April 2018 verschoben. Es sind noch nicht alle Bescheide der Finanzämter an die Eigentümer zugestellt worden

Die neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte sollten eigentlich seit 1. Jänner 2017 wirksam sein. Wegen Verzögerungen kann die Sozialversicherungsanstalt der Bauern aber erst „frühestens im Sommer 2018 die Vorschreibung der SVB-Beiträge auf Basis der neuen Einheitswerte für alle Betriebe tätigen“, teilte der ÖVP-Bauernbund mit.

Der Bauernbund hat wegen der Verzögerungen auf eine Verschiebung der Wirksamkeit der neuen Einheitswerte auf 1. April 2018 gedrängt, wie es auf APA-Anfrage hieß. Die Forderung wurde am Mittwoch, den 20. Dezember 2017, per Initiativantrag der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ in das Parlament eingebracht. Spätestens im Februar soll die Thematik – nach Behandlung im bereits konstituierten Budgetausschuss – im Nationalratsplenum beschlossen werden.

Keine Nachverrechnung von SV-Beiträgen

„Ich bin erleichtert, dass uns dies gelungen ist“, wurde Bauernbund-Präsident Georg Strasser in einer Aussendung zitiert. „Denn einerseits kann damit eine rückwirkende Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen verhindert werden, andererseits bringt diese Verschiebung Rechts- und Planungssicherheit für unsere Betriebe.“

Noch nicht alle Bescheide zugestellt

Aus der Sozialversicherungsanstalt der Bauern hieß es auf APA-Anfrage zum Grund für die Verzögerung, dass noch nicht alle Bescheide der Finanzämter an die Eigentümer zugestellt worden seien und daher noch nicht alle Daten eingelangt seien. (APA)

 

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