Finanzverwaltung NEU: Wie die Regierung die Lohnverrechnung vereinfachen will

27. Dezember 2017 Drucken
Finanzverwaltung NEU: Wie die Regierung die Lohnverrechnung vereinfachen will
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Laut Regierungsprogramm sollen die Einhebung von Lohnabgaben und die Prüfung von Arbeitgebern zusammengelegt werden. In der Finanzverwaltung NEU werden Aufgaben von Finanzamt und Gebeitskrankenkassen zusammengefasst.  

Die Einhebung von Lohnabgaben und die Prüfung von Arbeitgebern sind derzeit auf mehrere Behörden verteilt. Laut Regierungsprogramm sollen jetzt diese Aufgaben zusammengelegt werden. In der Finanzverwaltung NEU werden die Kompetenzen von Finanzamt und Gebietskrankenkassen zusammengefasst.  

Die Kanzlei LBG Österreich hat die Änderungsvorhaben des Regierungsprogramms durchgearbeitet. Die Einhebung der Lohnsteuer und diverser Lohnabgaben (DB, DZ) erfolgt derzeit durch die Finanzämter, die Einhebung der SV-Beiträge durch die Gebietskrankenkassen und die Einhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden. Deren Prüfung wiederum erfolgt durch die Finanzämter und Gebietskrankenkassen (GKK), wobei beide Behörden jeweils sämtliche Abgaben prüfen. Zusätzlich kann es noch zu einer Nachschau bei der Kommunalsteuer durch Prüfer der Gemeinden kommen. Das Regierungsprogramm enthält laut LBG zu dem Thema mehrere Punkte.

  • Schritt 1: In einem ersten Schritt sollen die Prüfer der Finanzämter und Gebietskrankenkasse, den beiden wesentlichen Kontrollinstitutionen für die Lohnverrechnung, in einer Prüfbehörde zusammengefasst werden.
  • Schritt 2: In einem zweiten Schritt soll auch die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben ebenfalls bei der Finanzverwaltung erfolgen.

Einhebung und Prüfung aus einer Hand

Die Finanzverwaltung NEU übernimmt die Einhebung sämtlicher Lohnabgaben und erteilt Auskünfte an die Arbeitgeber. Die Beiträge werden anschließend an die jeweiligen Sozialversicherungsträger verteilt. Parallel dazu werden die Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen harmonisiert bzw. die Anzahl der Beitragsgruppen massiv reduziert.

Einheitliche Dienstgeberabgabe

So wird eine einheitliche Dienstgeberabgabe geschaffen, in dem der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (kurz DZ genannt) und der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung sowie die Kommunalsteuer zusammengefasst werden.

Einheitlicher Instanzenzug bei Bundesfinanzgericht

Es wird ein durchgängig einheitliches Verfahrensrecht (Bundesabgabenordnung) für alle Abgaben und Beiträge eingeführt. Dabei wird auch der Instanzenzug für Rechtsmittel vereinheitlicht, indem sämtliche Rechtsmittel an das Bundesfinanzgericht gehen.

Arbeitsmarktkontrollen am Bau werden zusammengelegt

In einem dritten Schritt sollen die Arbeitsmarktkontrollen durch die Finanzpolizei und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ebenfalls in die Finanzverwaltung NEU integriert werden.

 

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