Der Legal Entity Identifier (LEI) ist seit Beginn 2018 für Unternehmen Voraussetzung, um Wertpapiergeschäfte durchführen zu können. Die Kennnummer erlaubt weltweit die Identifizierung aller Teilnehmer am Finanzmarkt. Die von der EU angestoßene Regelung gilt seit 3.1.2018. Die Kanzlei Hübner & Hübner hat in einem Klientenschreiben die Verordnung analysiert.
Auch natürliche Personen, nicht protokollierte Einzelunternehmen und Freiberufler benötigen, um am Finanzmarkt teilnehmen zu können, seit Jahreswechsel eine Kennung. Bei diesen Teilnehmern ist der National Client Identifier (NCI) ab dem Jahr 2018 notwendig.
Legal Entity Identifier (LEI)
Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige alphanumerische Kennnummer, die weltweit eine Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt ermöglicht. Der LEI stellt im Vergleich zu allen bisherigen Identifikationsversuchen eine globale Lösung dar, die in allen Ländern, Märkten und Rechtssystemen gültig ist. Das globale LEI-System wurde nach der Finanzkrise aufgebaut, damit für Banken und Regulatoren komplexe Firmengeflechte und Verbindungen schnell und eindeutig identifizierbar sind. Der LEI-Code erhöht die Transparenz im bilateralen Geschäftsverkehr sowie an den Kapitalmärkten. Dadurch soll ein verbessertes Risikomanagement entstehen.
National Client Identifier (NCI)
Der für natürliche Personen, nicht protokollierte Einzelunternehmen und Freiberufler notwendige NCI setzt sich je nach Staatsbürgerschaft aus unterschiedlich definierten persönlichen Daten zusammen und wird von den meisten Banken automatisch erstellt.
Notwendige Voraussetzungen
Unterm Strich: Der LEI bzw. eine rechtzeitige Information über den NCI ist für jedes Unternehmen und jeden UnternehmerIn Voraussetzung, um ab dem 03.01.2018 Wertpapiergeschäfte weiterhin uneingeschränkt abwickeln zu können.
- Hübner & Hübner
- LEI-Portal
- vollständige Liste aller LEI-Vergabestellen
- Lei-Services der OeKB
- Lei-Services des KSV