Burgenland: „Winter-Sanierungsoffensive“ mit 1. Jänner gestartet

15. Januar 2018 Drucken
Burgenland: „Winter-Sanierungsoffensive“ mit 1. Jänner gestartet
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Durch die „Winter-Sanierungsoffensive 2018“ werden im Burgenland Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Heizungsanlagen des Eigenheims, der Eigentumswohnung oder des Reihenhauses durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert.

Im Burgenland ist am 1. Jänner die „Winter-Sanierungsoffensive 2018“ gestartet. Dabei werden Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Heizungsanlagen des Eigenheims, der Eigentumswohnung oder des Reihenhauses durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert.

Die Aktion wird im Rahmen der Wohnbauförderung durchgeführt. Die sanierungswürdigen Objekte müssen älter als zehn Jahre sein. Die Förderungen werden gegen Vorlage der Rechnungen aus dem Zeitraum zwischen 1. Jänner und 30. April bis zu einer Höhe von maximal 13.000 Euro gewährt.

Voraussetzungen und Förderhöhe

Im Rahmen der Sonderförderaktion „Winter-Sanierungsoffensive 2018“ ist zu beachten, dass die Baubewilligung des zu sanierenden Objektes zumindest 10 Jahre zurückliegt. Die Sanierungsmaßnahmen sind von 1. Jänner bis 30. April umzusetzen. Bei der Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist die gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzahl nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen einzuhalten.

Rechnungen aus dem Förderzeitraum

Förderanträge können seit dem 1. Jänner 2018 unter Vorlage von saldierten Originalrechnungen, deren Ausstellungsdatum nicht vor dem 1. Jänner 2018 und nach dem 30. April 2018 liegt, gestellt werden. Die Sanierungsmaßnahmen sind spätestens bis 30. April 2018 abzuschließen. Förderungsanträge können bis längstens 18. Mai 2018 bei der Förderstelle eingebracht werden. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist abhängig von der Art der Sanierung und den Kosten der durchgeführten Maßnahmen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss kann bis zu 13.000 Euro betragen.