Kabotage beschreibt das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen. Es existiert EU-weit ein detailliertes Regelwerk, das Kabotage nur in einem bestimmten Zeitfenster und in einer bestimmten Anzahl an Fahrten erlaubt.
Diese Form der Transportdienstleistung darf nur im Anschluss an eine grenzüberschreitende Güterbeförderung durchgeführt werden.
Kabotage kennt alle Facetten
Transportdienstleistungen, die von ausländischen Unternehmen in Österreich unmittelbar und ohne Anlassfuhre abgewickelt werden, gelten als illegal erbracht. Das BMVIT hat die Kernregelung für legale Kabotage zusammengefasst:
- Bei einer grenzüberschreitenden Güterbeförderung direkt in den Aufnahmestaat dürfen nach Auslieferung der Güter maximal drei Kabotagebeförderungen mit demselben Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen durchgeführt werden (die letzte Entladung der Kabotagebeförderung muss also innerhalb von 7 Tagen erfolgen).
- Wenn eine grenzüberschreitende Güterbeförderung in einen anderen Mitgliedstaat (also nicht Österreich) durchgeführt wird, ist die Durchführung einer Kabotagebeförderung in Österreich (Transitkabotage) nach der Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs (Leereinfahrt nach Österreich) innerhalb von 3 Tagen erlaubt.